Ein Beamter ist 2009 für 9 Monate abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung und erhält in dieser Zeit auch Trennungsgeld und mit der Versetzung auch die Erstattung der Umzugskosten gem. den gesetzlichen Vorschriften.
In den ersten drei Monaten ist das Trennungsgeld steuerfrei, in den weiteren Monaten gibt es jeweils einen Betrag, der steuerfrei ist und einen steuerpflichtigen. Dieser wird auch über die Gehaltsbescheinigung mitversteuert.
Für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 ergeben sich nun folgende Fragen:
1) Läuft das Trennungsgeld unter dem Oberbegriff der Doppelten Haushaltsführung, sprich: müssen die Fahrten, doppelte Miete etc. im Formular DHH angegeben werden und dann der vom Dienstherrn erstattete Betrag? Und wenn ja: nur der steuerpflichtige Teil, der ja auch mitversteuert wurde oder beide Beträge als Summe?
2) Wie verhält es sich mit den Umzugskosten, die ja auch erstattet wurden, wenn dort ein Betrag als "steuerpflichtig" ausgewiesen wird: wo ist dieser einzutragen?
In der Hilfe und im Forum habe ich dazu leider nichts gefunden und eine Google-Suche war auch nicht hilfreich.
In den ersten drei Monaten ist das Trennungsgeld steuerfrei, in den weiteren Monaten gibt es jeweils einen Betrag, der steuerfrei ist und einen steuerpflichtigen. Dieser wird auch über die Gehaltsbescheinigung mitversteuert.
Für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 ergeben sich nun folgende Fragen:
1) Läuft das Trennungsgeld unter dem Oberbegriff der Doppelten Haushaltsführung, sprich: müssen die Fahrten, doppelte Miete etc. im Formular DHH angegeben werden und dann der vom Dienstherrn erstattete Betrag? Und wenn ja: nur der steuerpflichtige Teil, der ja auch mitversteuert wurde oder beide Beträge als Summe?
2) Wie verhält es sich mit den Umzugskosten, die ja auch erstattet wurden, wenn dort ein Betrag als "steuerpflichtig" ausgewiesen wird: wo ist dieser einzutragen?
In der Hilfe und im Forum habe ich dazu leider nichts gefunden und eine Google-Suche war auch nicht hilfreich.