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Verlustvortrag 2018 KAP §10 d Abs. 4 in Steuerklärung 2019 übernehmen

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    Verlustvortrag 2018 KAP §10 d Abs. 4 in Steuerklärung 2019 übernehmen

    Hallo zusammen,

    evtl. kann mir jemand von euch helfen, da ich mir unsicher bin.

    Im Jahr 2018 hatte ich mich leider etwas "verspekuliert" und einen Aktienverlust mit Feststellungsbescheid vom Finanzamt gehabt.

    Jetzt sitze ich eben an der Steuerklärung für 2019 und frage mich, ob ich diesen festgestellten Verlust nochmal eintragen muss und wenn ja wo. Leider habe ich keine Aktiengewinne 2019 generiert, weshalb ich hier auch nichts verrechnen kann.

    Den Verlustvortrag möchte ich nach 2020 deshalb auch wieder mitnehmen um in der Steuererklärung 2020 die ggf. Gewinne mit den festgestellten Verlusten verrechnen zu können.

    Danke für die Hilfe schon mal.

    Gruß Kristina
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