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Verlustvortag Fall

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    Verlustvortag Fall

    Guten Tag,

    was ist wenn ich z.B. einen Verlustvortag von 20000 habe und in 2018 z.B. mein Gesamtbetrag der Einkünfte 1000 beträgt.

    Verstehe ich richtig. Dass dadurch meine Verlustvortag angewendet wird und auf 19000 sinkt?

    #2
    AW: Verlustvortag Fall

    Das verstehst du richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortag Fall

      Und die restlichen 19000 Verlustvortag werden dann evtl. im nächsten Jahr angewendet? Falls der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv ist?

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        #4
        AW: Verlustvortag Fall

        So ist das! Verrechnet wird immer mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte, solange, bis alles ausgeglichen ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortag Fall

          Ergänzend dazu hier ein allgemeiner Link:

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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            #6
            AW: Verlustvortag Fall

            Ja, ich kenn die PDF.

            Da steht leider nicht wann der Verlustvortag angewendet wird und zu welcher Höhe.

            Also (wenn ich richtig verstanden) immer wenn der Gesamtbetrag der Einküfte positiv ist.
            Im schlimmste Fall:

            Gesamtbetrag der Einkünfte 8000 (eigentlich steuerfrei, da Steuerfreibetrag)
            Verlustvortrag wird trotzdem angewendet und verbraucht.

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              #7
              AW: Verlustvortag Fall

              Im schlimmsten Fall:

              Gesamtbetrag der Einkünfte 8000 (eigentlich steuerfrei, da Steuerfreibetrag)
              Verlustvortrag wird trotzdem angewendet und verbraucht.
              Genauso läuft das! Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind.

              Das betrifft in der Praxis oft Berufsanfänger, wenn sie nach einem Studium im Herbst eine Stelle antreten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortag Fall

                Zitat von handy22 Beitrag anzeigen
                Also (wenn ich richtig verstanden) immer wenn der Gesamtbetrag der Einküfte positiv ist.
                Im schlimmste Fall:

                Gesamtbetrag der Einkünfte 8000 (eigentlich steuerfrei, da Steuerfreibetrag)
                Verlustvortrag wird trotzdem angewendet und verbraucht.
                Ja, und genau das wurde dir schon 2015 und dieses Jahr im Januar und Mai erklärt. Wenn du es dir nicht länger als ein paar Wochen bis Monate merken kannst, druck es dir doch aus.

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