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Abrechnung Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

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    Abrechnung Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:

    Ich bin im vergangenen Jahr zunächst mit Einzelfahrausweisen zur Arbeit gefahren und habe mir erst im November eine Jahreskarte besorgt. Nun wurde der Gesamtbetrag für ein Jahr im November 2019 abgebucht, die Fahrkarte ist jedoch bis November 2020 gültig.
    Wie rechne ich dies nun bei der Steuer ab? Anteilig oder den Gesamtbetrag (nach Zufluss-/Abfluss-Prinzip)?

    Würde mich über Hilfe sehr freuen.
    Beste Grüße
    N. Lange
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