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Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

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    Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

    Guten Abend,

    ich habe mich im letzten Jahr (Juni) selbstständig gemacht. Ich habe mich übrigens, aufgrund mehrfacher schlechten Erfahrungen mit Steuerberatern, dazu entschieden, es ohne einen bezahlten Steuerberater zu machen.

    Mir ist klar, dass ich meine berufliche zugehörigen Ausgaben bis Ende Mai in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, alles was ich danach ausgeben musste, dann in der EÜR.

    Aber: Wie verhält es sich bei gezahlten Jahresbeiträgen, wie z.B.: KZF Steuer, Versicherung für den beruflich genutzen PKW oder auch sowas wie Spendenbeiträge?
    Muss ich hier den Gesamtbetrag durch 12 teilen und 5/12 in der Einkommenssteuererklärung angeben und 6/12 in der EÜR?


    Weiter interessiert mich, ob Geld, welches ich im Jahr auf die Seite lege, da ich mir im nächsten Jahr beruflich etwas anschaffen muss, als Investitonsabzugbeträge in der EÜR anzugeben ist, oder ob es sich dabei um Entnahmen oder einfache Rücklagen handelt? Wenn es sich um Entnahmen oder Rücklagen handelt, wo muss ich diese angeben?


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe und für die Geduld mit mir - bin neu in Elster unterwegs.


    Wünsche noch einen schönen Sonntag Abend.

    #2
    AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

    Das Jahr geht immer von Januar bis Dezember. Was im Jahr 2018 bezahlt wurde gehört in die Steuererklärung für 2018. Eine Ausnahme: bei regelmäßigen Zahlungen - z. B. monatliche Telefonrechnung - gehört die Ausgabe auch nach 2018, wenn sie bis zum 10. Januar 2019 bezahlt wurde und dem Jahr 2018 zuzuordnen ist.

    Die Steuererklärung muss bis Ende Juli abgegeben werden. Bis letztes Jahr war die Frist noch bis Ende Mai.

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      #3
      AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

      Die Steuererklärung muss bis Ende Juli abgegeben werden. Bis letztes Jahr war die Frist noch bis Ende Mai.
      Die Steuerklärung für 2018 müsste deshalb längst bei Finanzamt sein, nur für Steuerberater gelten längere Fristen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Das Jahr geht immer von Januar bis Dezember. Was im Jahr 2018 bezahlt wurde gehört in die Steuererklärung für 2018. Eine Ausnahme: bei regelmäßigen Zahlungen - z. B. monatliche Telefonrechnung - gehört die Ausgabe auch nach 2018, wenn sie bis zum 10. Januar 2019 bezahlt wurde und dem Jahr 2018 zuzuordnen ist.

        Die Steuererklärung muss bis Ende Juli abgegeben werden. Bis letztes Jahr war die Frist noch bis Ende Mai.

        Danke für die Antwort. Das habe ich schon auch so verstanden, aber wenn ich im Jahr 2018 sagen wir GESAMT 400 Werbungskosten hatte, 200€ bis Ende Mai und ab 01. Juni nochmals 200 - dann kann ich doch NUR 200 als Werbungskosten angeben im normalen Formular angeben, da ich danach selbstständig geworden bin. D.h. ab alles was ab 1. Juni an Werbungskosten dazu kam, kommt doch dann in meine EÜR (2018!), als Selbstständiger - sprich also die anderen 200. Wenn ich 400 im normalen Formular angeben würde und dann nochmals die 200, welche ab Juni im Rahmen meiner Selbstständigkeit dazu kamen, in der EÜR, dann würde ich ja zuviel angeben. Oder nicht?

        Und im Falle einer Jahreszahlung (fällig im Feburar!) von 400 Spenden oder 400 KFZ Versicherung kommt alles in die normale Einkommenssteuererklärung und NICHT in die EÜR (2018!) ???


        Das mit der Frist ist alles schon mit dem Finanzamt geklärt - keine Sorge.
        Zuletzt geändert von haki83; 20.10.2019, 20:11.

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          #5
          AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

          Solange du Arbeitnehmer warst, steht dir mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € zu. Wenn deine Werbungskosten in dieser Zeit darunter lagen, kannst du dir Angaben dazu sparen.

          Ab Beginn der Selbstständigkeit hast du Betriebsausgaben, die du in der EÜR angeben musst. Was da alles dazugehört, ist eine Frage des Steuerrechts und nicht der elektronischen Steuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Solange du Arbeitnehmer warst, steht dir mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € zu. Wenn deine Werbungskosten in dieser Zeit darunter lagen, kannst du dir Angaben dazu sparen.

            Ab Beginn der Selbstständigkeit hast du Betriebsausgaben, die du in der EÜR angeben musst. Was da alles dazugehört, ist eine Frage des Steuerrechts und nicht der elektronischen Steuererklärung.
            Ok. Danke.
            Das ist nur eine Beispielsumme, damit ich das Prinzip verstehe. Sagen wir einfach, wir hägen überall noch eine Null dran, also statt 400 dann 4000, statt 200 dann 2000
            Die Frage, was zu den Betriebsausgaben dazugehört ist schon geklärt. Ich weiß nicht wie ich es anders erklären, erfragen soll...noch eine Versuch:

            Sagen wir ich habe im Januar - für das Jahr 2018 4000 € für beruflich genutzte Dinge, die man steuerlich geltend machen kann ausgegeben. Diese Dinge werden das ganze Jahr genutzt, sowohl als Festangestellter und auch als Selbstständiger. Ich habe mich in demselben Beruf selbstständig gemacht, in dem ich bereits festangestellt war. Muss ich dann die 4000 durch 12 teilen, da ich ja jeden Monat die Sachen nutze und 5/12 davon als Festangestellter für Werbungskosten eintragen und dann 6/12 als Betriebsausgaben für meine Selbstständigkeit?

            DIE SUMME ist nur ein fikitives Beispiel, damit ich das Prinzip verstehe...

            DANKE

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              #7
              AW: Selbsständig, Festanstellung - Ausgaben + Entnahmen + Investitonsabzugbetrag

              Es kommt darauf an, ob es sich bei den angeschafften Sachen um selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt oder nicht.

              Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mehr als 800,00 € netto gekostet haben, müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, Stichwort: AfA

              Da muss dann tatsächlich monatsweise aufgeteilt werden. Die musst du in der EÜR ab Beginn der Selbstständigkeit dann auch im Anlageverzeichnis (Teil 2) erfassen.

              Billigere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kannst du als geringwertige Wirtschaftsgüter -GWG- behandeln.

              Das ist alles Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung bzw. ElsterFormular eigentlich nichts zu tun! Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

              Besuche ein Gründerseminar oder mach dich im Internet schlau.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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