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Verplegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit > 3 Monate

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    Verplegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit > 3 Monate

    Hallo zusammen.
    Als IT Berater war ich mehrere Jahre die ganze Woche bei dem gleichen Kunden.
    Ich habe keine regelmässige Arbeiststätte bei meiner Firma.
    Da ich im Vorjahr vor dem Steuerjahr die 3 Monatsfrist überschritten habe, habe ich auf der Lohnsteuerkarte keinen Eintrag im Feld 20.
    Zusätzlich bekomme ich von der Firma Ende des Jahres eine Aufstellung der gezahlten und versteuerten Verpflegungsmehraufwendungen.

    Auf der Abrechnung bekomme ich den Verplflegungsmeheraufwand auf das Brutto addiert, so daß er versteuert wird.
    Vom Netto wird er dann abgezogen. Überwiesen wird er separat.

    Kann ich jetzt bei "Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit" das Kreuz bei "der ununterbrochene Einsatz an einer Tätigkeitsstelle betrug mehr als 3 Monate. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ...." machen?
    Und dann den Verpflegungsmehraufwand in der entsprechende Spalte für die Abwesenheit eintragen?
    So daß ich im Bogen N dann einen Eintrag unter "Werbungskosten: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit" habe.

    Oder geht das nicht?

    Danke schon mal.
    Zuletzt geändert von Pebbles; 18.06.2011, 18:46.
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