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und immer wieder KSK

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    und immer wieder KSK

    Wieder einmal ist mir völlig unklar, wo die Versicherungsbeiträge, die an die Künstlersozialkasse entrichtet werden, einzutragen sind.

    (Zur Rekapitulation: Freiberufliche Künstler werden in der KSK versichert und zahlen dann wie Arbeitnehmer nur den halben Beitrag zur Sozialversicherung, die andere Hälfte wird von der KSK übernommen; dennoch ist als Selbstständiger eine EÜR abzugeben)

    Ist der Rentenanteil in Z.6 "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen" einzutragen?

    Und was ist mit der Kranken- und Pflegeversicherung - Zeile 18 und 21 oder bei privaten Versicherungen Zeile 31 u. 32?

    Mache ich in Zeile 11 ein Kreuz bei Ja ( Steuerfreie "Arbeitgeberbeiträge") oder Nein?

    Und warum teilt mir die KSK außer meinen Versichertenanteilen die Gsamtanteile KK und PV mit (also mein Anteil plus der der KSK), die an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Muss ich die auch irgendwo eintragen?

    Jedes Jahr das gleiche Verwirrspiel und nirgendwo im Netz eine vernünftige Antwort zu finden. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Sera
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