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    Anlage AV

    Hi, ich weiß immer nicht, was bei der unmittelbaren Begünstigung einzutragen ist

    beitragspflichtige Einnahmen Vorkjahr (da nehme ich mal das SV-Brutto aus der SV-Jahresmeldung von 2010)

    muss man noch weiter was eintragen. Z. B. bei
    tatsächliches Entgelt das steuerpflichtige Brutto, was niedriger ist
    (wegen SV-Hinzurechnungen aus Zusatzversorgungskasse)

    Oder war es das mit der obersten Eintragung
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte
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