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Fehler bei Handwerkerleistungen

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    Fehler bei Handwerkerleistungen

    Das Programm wirft mir folgende Fehlermeldung aus:

    "Fehler bei Steuererklärung (ERiC): Es wurde ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person erklärt. Zu den angegebenen Aufwendungen für Handwerkerleistungen muss daher auch eine Aussage zum eigenen Anteil (in Prozent) am Höchstbetrag für diese Aufwendungen erklärt werden."

    Ja, wo denn??? Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank.

    Gruß

    #2
    AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

    Mit der Suchfunktion im Forum und dem Wort Handwerkerleistung habe ich folgenden Beitrag gefunden:

    Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
    Zu den Handwerkerleistungen:

    In Zeile 79 muss zwingend ein Kreuz gesetzt werden.
    Hilft der Hinweis evtl. ?
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

      scheint ein Fehler im Programm zu sein, ich würde die Zeile 80 nicht ausfüllen

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        #4
        AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

        Zeile 95 im Hauptvordruck eintragen!

        hab grad nochmal verglichen, diese angabe scheint neu zu sein, in diesem jahr. das automatisch haelftig geteilt werden sollte, funktioniert offenbar nicht.

        hoffen wir mal das es in dem bereich mit den Prozenten besser klappt als bzgl. des hoechstbetrages bei der kinderbetreuung...

        PS: die angabe zur verteilung bezieht sich dabei auf den hoechstbetrag der 1200,- pro haushalt, nicht auf die einzelnen angegebenen handwerkerleistungen.
        Zuletzt geändert von Falzo; 24.01.2010, 16:55.

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          #5
          AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          Zeile 95 im Hauptvordruck eintragen!
          Die gilt doch nur bei getrennter Veranlagung !

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            #6
            AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

            ich muss mich korrigieren, tatsaechlich hilft auch das auzsfuellen der zeile 95 nicht und wie petzer schrieb steht da ja auch darueber bei Ehegatten, betrifft also wohl wirklich ausschliesslich getrennte veranlagung von ehegatten :/ sorry.

            dann wohl doch abwarten.

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              #7
              AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

              Vielen Dank für die schnellen Antworten. Jedoch konnte bisher keine zur Lösung beitragen:

              1. Wir sind nicht verheiratet, sodass das Thema "getrennte Veranlagung" nicht in Frage kommt.
              2. Zeile 79 habe ich angekreuzt, daran liegt es nicht.

              Ja, dass ist eine neue Abfrage, die in der Vergangenheit nicht bestanden hat.

              Doch ein Fehler im Programm? Was mache ich dann? Ist dann überhaupt eine elektronische Übertragung zum FA möglich? Schwierig.

              Gruß

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                #8
                AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

                entweder abwarten, bis eine neue version kommt. oder beim finanzamt nachfragen, was man tun kann.
                ggf wirklich wie bereits von petzer vorgeschlagen die zeile 80 auslassen, imho moechte das FA sehr haeufig die handwerker-rechnungen und konto-auszuege sowieso gern sehen, das könnte man also dann vor ort mit dem sachbearbeiter noch weiter erörtern.

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                  #9
                  AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

                  auch wenn ich mich wiederhole, weil meine Beiträge nicht beachtet werden

                  Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
                  scheint ein Fehler im Programm zu sein, ich würde die Zeile 80 nicht ausfüllen

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                    #10
                    AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

                    Hallo,
                    imho ist Zeile 80 nur bei Alleinstehenden(!) auszufüllen. Googeln nach der steuerrechtlichen Definition von Alleinstehend bringt die Erkenntnis:

                    "Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die
                    nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind, und die mit keiner anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bilden"
                    Gemäß § 24b Abs. 2 Satz 1 EStG sind Steuerpflichtige als nur dann „allein stehend“, wenn sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Fehler bei Handwerkerleistungen

                      das würde aber die Zeile 80 völlig ad absurdum fuehren, da ja per dieser definition keine zwei allein stehenden personen einen gemeinsamen haushalt bilden könnten?

                      anders herum ausgedrueckt: in dem moment wo zwei allein stehende Personen einen gemeinsamen haushalt bilden, sind sie nicht mehr allein stehend....

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