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Mehraufwendung für Verpflegung

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    Mehraufwendung für Verpflegung

    Hallo zusammen,

    als Zeitarbeiter war ich das gesamte Jahr über bei ein und demselben Kunden eingesetzt. Bei den Reisekosten gibt man das ganze Jahr an und geht laut Urteil 13K 456/10 von keiner regelmäßigen Arbeitsstätte aus.

    Wie verhält es sich mit den Mehraufwendung für Verpflegung - Zeile 52, Anlage N?
    Gebe ich hier auch das ganze Jahr an oder nur drei Monate wie früher? Gab es hier Änderungen? Mich verwirrt der folgende Link:
    http://www.steuer-insel.de/index.php/regelmaessige-arbeitsstaette-fuer-leiharbeitnehmer-bfh-vi-r-3508/

    Hoffe ihr habt einen Tipp für mich.
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