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  • stiller
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Seit 2009 gibt es eine BMG. Wie der StB darauf kommt ist mir egal. Der TE muss es konsequent weiterführen oder sich einen anderen StB suchen.
    Die BMG aus 2009 ist ja nun bestandskräftig, damit hast Du einen Ausgangswert.

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Man kauft immer ein Grundstück! Abschreiben kann man nur Gebäude, nur die haben eine Nutzungsdauer. Grund und Boden verbraucht sich nicht und kostet in Deutschland an manchen Standorten mehr als die Bebauung.

    Jetzt ist aber Schluss!
    hast recht

    ist auch nicht meine antwort

    soviel wies ich auch werde morgen den steuerberater mal anrufen
    wie er auf die zahl gekommen ist

    trotzdem nochmal danke nicht böse auf mich sein

    gruß yakisikli

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Man kauft immer ein Grundstück! Abschreiben kann man nur Gebäude, nur die haben eine Nutzungsdauer. Grund und Boden verbraucht sich nicht und kostet in Deutschland an manchen Standorten mehr als die Bebauung.

    Jetzt ist aber Schluss!

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Prozentrechnen ist scheinbar schwierig, sonst müsstest du selbst auch drauf kommen, noch dazu als ich die Zahlen schon genannt habe.
    ja deine zahl hab ich auch rechnerisch ok aber

    wenn ich hochrechne gegenrechnung mache komt ein niedriger kaufpreis raus
    hat der stb damals falsch gerechnet

    nach meiner rechnung müsste der betrag/zahl von 3476 euro sein

    na ja ihr dürft mir ja nicht weiterhelfen helfen

    trotzdem danke an alle

    ich mach mir noch gedanken drüber

    gruß yakisikli

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Hallo zusammen,
    einige Anfragende sind wirklich an Dreistigkeit nicht zu überbieten!
    In diesem Jahr scheinen auch viele des Lesens und Verstehens nicht so wirklich mächtig zu sein..................

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Prozentrechnen ist scheinbar schwierig, sonst müsstest du selbst auch drauf kommen, noch dazu als ich die Zahlen schon genannt habe.

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  • stiller
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    nun wie/woher kommt die zahl von 2643 euro

    Frag Deinen StB oder Dich selbst!
    Meine Glaskugel ist gerade beschlagen.

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn seit 2009 nichts investiert wurde und die Errichtung/Anschaffung des Objekts nicht schon 50 Jahre zurück liegt, kann die AfA immer noch richtig sein.

    Man sollte sich aber als Steuerpflichtiger schon die Mühe machen, die Zahlen zu verstehen. Hinter der Gesamt-Afa stecken Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Gebäude von 132.150,00 €.

    69 Prozent des Objekts sind offenbar eigengenutzt, was sich anhand der Wohnflächen nachrechnen lassen sollte.
    haloo danke
    ich komm da nicht ganz mit
    ja es ist ein einfamilienhaus mit DGwohnung und nur dg wochnung ist vermietet
    bj. 1972

    nun wie/woher kommt die zahl von 2643 euro

    letztes mal hat stb 2009 eingetragen danach ich selbst und nun wollte mal wissen wie die zahl zustande kommt
    vom kaufpreis !! oder
    habs immer noch nicht kappiert
    bitte einfacher erklären DANKE


    mfg yakisikli

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Steuerberatung ist hier nicht gestattet, das ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt!

    Du hast deshalb hier auch nur Auskünfte erhalten, die keine Steuerberatung beinhalten.
    aha danke

    wenn man fragt z.b. kann ich kfz versicherung absetzten
    und bekommt die antwort JA ist doch steuerberatung oder nicht

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Steuerberatung ist hier nicht gestattet, das ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt!

    Du hast deshalb hier auch nur Auskünfte erhalten, die keine Steuerberatung beinhalten.

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER.............
    1.) lineare Abschreibung vom Kaufpreis Gebäude
    2.) Spalte 1 bei teilweisen WK (steht aber auch darüber, ich empfehle auch mal einen Blick ins Formular), dieses kommt beispielsweise bei teilweiser Vermietung und Eigennutzung in Betracht
    3.) 69% stellen abziehbare WK dar
    4.) stellt den abziehbaren Betrag aus den vorgenannten Eintragungen dar..................
    alles Weitere wäre Beratung und diese ist (nicht nur) in diesem Forum nicht gestattet
    beratung ist nicht gestattet

    das versteh ich jetzt nicht

    man frägt und wird hier geholfen oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    wie 2013? ist nicht ok, wenn Dein StB 2009 zuletzt gemacht hat
    Wenn seit 2009 nichts investiert wurde und die Errichtung/Anschaffung des Objekts nicht schon 50 Jahre zurück liegt, kann die AfA immer noch richtig sein.

    Man sollte sich aber als Steuerpflichtiger schon die Mühe machen, die Zahlen zu verstehen. Hinter der Gesamt-Afa stecken Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Gebäude von 132.150,00 €.

    69 Prozent des Objekts sind offenbar eigengenutzt, was sich anhand der Wohnflächen nachrechnen lassen sollte.

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  • stiller
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
    haloo stiller

    ja es gibt doch die suchfunktion das beherrrsche ich
    übernommen vom steuerberater damals zuletzt 2009
    seitdem mach ich es selbst mit elster
    nun hat mich das mal interessiert wie der steuerberater auf folgende werte kommt
    von links nach rechts

    linear angekreuzt / degressiv kein kreuz / 2% / wie 2013 angekreuzt / lt.ges. erläuterung kein kreuz / unter spalte 1 = 2643 € wie kommt der betrag zustande / unter spalte 2 kein kreuz / unter spalte 3 69% / unter spalte 4 wird automatisch 820 € berechnet

    ist das alles in ordnung oder kann ich mehr rausholen

    mfg
    yakisikli
    linear ist ok
    degressiv ist ok
    2% ist ok
    wie 2013? ist nicht ok, wenn Dein StB 2009 zuletzt gemacht hat
    Zeile ? 2643
    69% ist wohl der vermietete Anteil, wäre ok

    Was bedeutet: Mehr rausholen?
    Wende Dich diesbezüglich an Deinen StB! Steuerberatung oder Hinterziehung wird hier im Forum NICHT geleistet.

    Kontierung war schneller
    Zuletzt geändert von stiller; 29.03.2015, 17:47. Grund: Kontierung

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Guten Abend,
    in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER.............
    1.) lineare Abschreibung vom Kaufpreis Gebäude
    2.) Spalte 1 bei teilweisen WK (steht aber auch darüber, ich empfehle auch mal einen Blick ins Formular), dieses kommt beispielsweise bei teilweiser Vermietung und Eigennutzung in Betracht
    3.) 69% stellen abziehbare WK dar
    4.) stellt den abziehbaren Betrag aus den vorgenannten Eintragungen dar..................
    alles Weitere wäre Beratung und diese ist (nicht nur) in diesem Forum nicht gestattet

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Hallo,
    schön dass Du einen thread aus 2012 gefunden hast.
    Wert = Kauf, Erbe oder irgendwas, linear, wie: wie auch früher oder immer, Zuordnung: wie Du es hältst
    haloo stiller

    ja es gibt doch die suchfunktion das beherrrsche ich
    übernommen vom steuerberater damals zuletzt 2009
    seitdem mach ich es selbst mit elster
    nun hat mich das mal interessiert wie der steuerberater auf folgende werte kommt
    von links nach rechts

    linear angekreuzt / degressiv kein kreuz / 2% / wie 2013 angekreuzt / lt.ges. erläuterung kein kreuz / unter spalte 1 = 2643 € wie kommt der betrag zustande / unter spalte 2 kein kreuz / unter spalte 3 69% / unter spalte 4 wird automatisch 820 € berechnet

    ist das alles in ordnung oder kann ich mehr rausholen

    mfg
    yakisikli

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  • stiller
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
    haloo

    nun hätte ich auch mal ne frage zu Absetzung zur Abnutzung für Gebäude

    Anlage V Seite 2 Nr.33 (für 2014 )

    kurz gefragt was und welche werte werden berechnet und eingetragen

    mfg

    yakisikli
    Hallo,
    schön dass Du einen thread aus 2012 gefunden hast.
    Wert = Kauf, Erbe oder irgendwas, linear, wie: wie auch früher oder immer, Zuordnung: wie Du es hältst

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