Hallo friedrichmeyer,
2012 gab es die Software Elsterformular noch -> jetzt gibt es dafür Mein Elster -> um andere Hilfesuchende nicht zu verwirren verschieb ich das Thema.
Tschüß
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden
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Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge
Beide Beträge werden seit 2005 abgeschmolzen, wobei das Jahr des Versorgungsbeginns maßgeblich ist. In Mein Elster wird
nur die Summe aus Versorgungsfreibetrag und Zuschlag ausgewiesen. Einzelheiten zeigt die Tabelle zu § 19 Abs. 2 EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
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Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?
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Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?
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Ein Gast antworteteAW: Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden
Versorgungsempfänger tragen Werbungskosten ausschliesslich auf Seite 2 der Anlage N bei der Kennziffer 82 (Werbungskosten in Sonderfällen zu steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) ein. Dann müsste es richtig laufen.
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Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden
Wie kann ich vermeiden, dass im Falle eines entsprechenden Eintrags nicht auch zusätzlich die Pauschale für Versorgungsempfänger in Höhe von 102 € abgezogen wird?Stichworte: -
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