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Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo friedrichmeyer,
    2012 gab es die Software Elsterformular noch -> jetzt gibt es dafür Mein Elster -> um andere Hilfesuchende nicht zu verwirren verschieb ich das Thema.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge
    Bei Versorgungsbezügen gibt es neben der Werbungskostenpauschale von 102,00 € einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

    Beide Beträge werden seit 2005 abgeschmolzen, wobei das Jahr des Versorgungsbeginns maßgeblich ist. In Mein Elster wird

    nur die Summe aus Versorgungsfreibetrag und Zuschlag ausgewiesen. Einzelheiten zeigt die Tabelle zu § 19 Abs. 2 EStG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

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  • friedrichmeyer
    antwortet
    Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?
    Um welche Art von Einkünften geht es denn ? Eine Pauschale von 130,00 € kann ich nicht auf Anhieb zuordnen.

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  • friedrichmeyer
    antwortet
    Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

    Versorgungsempfänger tragen Werbungskosten ausschliesslich auf Seite 2 der Anlage N bei der Kennziffer 82 (Werbungskosten in Sonderfällen zu steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) ein. Dann müsste es richtig laufen.

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  • friedrichmeyer
    hat ein Thema erstellt Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden.

    Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

    Wie kann ich vermeiden, dass im Falle eines entsprechenden Eintrags nicht auch zusätzlich die Pauschale für Versorgungsempfänger in Höhe von 102 € abgezogen wird?
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