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    keine Steuerberechnung möglich

    Hallo Zusammen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe meine Steuerklärung beendet und es wurde mir kein Fehler angezeigt. Aber wenn ich auf die detaillierte Berechnung klicke bekomme ich in der pdf gesagt: AHW Abbruch-Hinweise Anlage Vorsorgeaufwand: Die erstatteten Beiträge zur Basiskrankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, übersteigen die insgesamt erstatteten Beiträge. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

    Ich verstehe den Hinweis null. Ich habe jetzt mehrmals meine Eingaben geprüft. Ich habe keine Einträge zu einer Erstattung gemacht. Lediglich die entsprechenden Eingaben die aus meiner und aus dem der Lohnsteuerbescheinung von meinem Mann zu finden sind und Angaben zur Versicherung (47 und 48).

    Hat jemand einen Tipp für mich?
    Vielen Dank.

    #2
    Unter Verdacht stehen die Zeilen 14, 15, 19 und 25.

    Kommentar


      #3
      Unter Verdacht stehen die Zeilen 14, 15, 19 und 25.
      In Zeile 20 könnte man auch etwas eintragen, die Zeile 25 kann es eigentlich nicht sein.


      Du bist im falschen Unterforum gelandet. Erstellst du die Erklärung mit der Webanwendung Mein ELSTER ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In Zeile 20 könnte man auch etwas eintragen
        Ok.

        Würde dann auch ein Hinweis bezüglich Basiskrankenversicherung kommen?

        Kommentar


          #5
          Würde dann auch ein Hinweis bezüglich Basiskrankenversicherung kommen?
          Ich habe den Fehler nicht nachgestellt und weiß es deshalb nicht. Es wird ja behauptet, es seien keine Erstattungen eingetragen worden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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