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Grundsteuer-Erklärung 2022 Eigener Forum-Bereich?

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    Grundsteuer-Erklärung 2022 Eigener Forum-Bereich?

    Guten Morgen,

    wie schon im Betreff genannt.

    Da es sicherlich jedem so geht und viele Fragen auftauchen, wäre es nicht sinnvoll, ein eigenes Unterforum zu dem Thema anzulegen?

    Viele Grüße
    Michael

    #2
    Ich schiebe die Anregung mal in das passende Unterforum für das Forum selbst. Wir Anwender können das natürlich anregen,

    einrichten kann das aber nur die Administration. Wir bekommen ja leider keine bundeseinheitliche Regelung, wahrscheinlich

    müsste man so einen neuen Bereich dann nach Bundesländern untergliedern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      das führt m.E. zu weit.
      Dann sollte man für jede Art Steuererklärung ein Unterforum schaffen.
      Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, EÜR u,s,w
      Gruß FIGUL

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich schiebe die Anregung mal in das passende Unterforum für das Forum selbst. Wir Anwender können das natürlich anregen,

        einrichten kann das aber nur die Administration. Wir bekommen ja leider keine bundeseinheitliche Regelung, wahrscheinlich

        müsste man so einen neuen Bereich dann nach Bundesländern untergliedern.
        Dankeschön.

        Kommentar


          #5
          Zumindest in einer Reihe von Bundesländern sollen die Eigentümer ja vorab schriftlich über die Einzelheiten der Neuregelungen unterrichtet werden,

          andere planen die Bereitstellung von FAQ auf den Steuerportalseiten des jeweiligen Landes. Ein praktisches Problem dürfte auch sein, dass die

          Formulare nicht vor dem 01.07.2022 freigeschaltet werden und wir alle zeitgleich Neuland betreten müssen. Fachleute aus den Bewertungsstellen

          sind im Anwenderforum bisher rar bzw. nicht aktiv, der gesamte Bewertungsbereich läuft ja noch auf Papier. Ich kenne mich zwar in der Bewertung

          für Zwecke der Erbschaftsteuer einigermaßen aus, aber das hilft ja für die Grundsteuerbewertung nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich bezweifle, dass für den Teil der Erfassung zur neuen Grundsteuer, der Elster betrifft, wirklich Bedarf ist.
            Es wird die üblichen allgemeinen Fragen zur Registrierung bei Mein Elster geben, Zertifikat nicht auffindbar, verloren, abgelaufen etc.
            Dann wird es sicher Menschen geben, die sich mit Mein Elster uneins sind, wie ein gültiges Aktenzeichen zum Einheitswert aussieht.

            Hingegen ist zu erwarten, dass im Wesentlichen Fragen zum Sinn der Erfassung kommen, wo man die Daten her bekommt, warum für Bundesland A eine Angabe erforderlich ist, für Bundesland B aber nicht.

            Ich vermute, solch ein Unterforum würde eher als gezielte Offtopic-Senke taugen.

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              das führt m.E. zu weit.
              Dann sollte man für jede Art Steuererklärung ein Unterforum schaffen.
              Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, EÜR u,s,w
              Diese bevorstehende Grundsteuer-Erklärung ist allerdings eine (mehr oder wenige) einmalige Sache und ist, finde ich, gut geeignet für ein eigenes Unterforum.

              Eine nochmalige Unterteilung in die sechs unterschiedlichen Modelle müsste nicht sein und könnte auch über ein passendes Präfix herausgestellt werden.

              Kommentar


                #8
                In Sachsen sind heute neue Internetseiten mit FAQ etc. online gegangen: https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von katzenkreis Beitrag anzeigen
                  Eine nochmalige Unterteilung in die sechs unterschiedlichen Modelle müsste nicht sein und könnte auch über ein passendes Präfix herausgestellt werden.
                  In diesem Forum schafft es ein großer Teil der Nutzer noch nicht einmal, das richtige Unterforum zu finden. Anwender schreiben unter "Elster-Anwenderforum", weil sie ja Elster anwenden (was natürlich auch an dem sehr zweideutigen Namen dieses Unterforums liegt), wer Elster nutzt und ein Formular ausfüllen muss, schreibt nach "ElsterFormular" etc. pp.
                  Dies ist besonders bei Usern der Fall, die genau einmal im Forum eine Frage stellen und dann nie wieder gesehen werden.

                  Und die sollen es dann noch schaffen, Tags in ihren Fragen zu setzen? Und in den fehlplazierten Beiträgen, die weiterhin irgendwo im Forum landen werden, sollen dann die Moderatoren die Tags beim Verschieben ergänzen?

                  Im Übrigen bin ich weiterhin der Meinung, dass der Elsteranteil des Themas verschwindend gering ist.

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                    #10
                    Im Übrigen bin ich weiterhin der Meinung, dass der Elsteranteil des Themas verschwindend gering ist.
                    Was aber nichts daran ändern wird, dass jede Menge Fragen kommen werden. Es müssen grundsätzlich ja auch die Grundstückbesitzer elektronisch übermitteln,

                    die ihre Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben oder überhaupt keine abgeben müssen. Ich kenne eine ganze Reihe von Senioren, die im eigenen Haus

                    leben, sich mit dem Thema elektronische Steuererklärung aber bisher nicht befassen mussten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      In diesem Forum schafft es ein großer Teil der Nutzer noch nicht einmal, das richtige Unterforum zu finden. Anwender schreiben unter "Elster-Anwenderforum",
                      Ich gelobe Besserung

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                        #12
                        Zitat von katzenkreis Beitrag anzeigen

                        Ich gelobe Besserung
                        Tatsächlich ist die Diskussion, welche Unterforen eingerichtet werden sollen, unter Anwenderforum richtig platziert. Und damit sogar eher die Ausnahme dort.

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                          #13
                          Ich habe mich jetzt mal bezüglich der bayerischen Regelungen etwas schlau gemacht. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ist im

                          Bayer. Grundsteuergesetz deutlich abgeschwächt. Danach sollen die Erklärungen elektronisch übermittelt werden. Auf der Internetseite des im

                          Aufbau befindlichen Zentralfinanzamts für die Grundsteuer in Bayern kann man dazu folgendes nachlesen:

                          Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die bayerischen Vordrucke stehen
                          ab dem 1. Juli 2022 im Internet
                          sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit. Sie müssen keinen gesonderten Antrag dafür stellen,
                          wenn Sie die Erklärung auf Papier einreichen möchten.


                          Heißt für mich im Klartext: Wer in Bayern auf Papier abgeben will, kann das ohne speziellen Härtefallantrag so machen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            zur Ergänzung:
                            Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert
                            d.h. die Grundbesitzer werden nicht persönlich angeschrieben.
                            Das werden viele, vor allem Ältere und Alleinstehende, gar nicht mitbekommen.
                            Gleichzeitig können die FA Verspätungszuschlag und Zwangsgelder festsetzen SAUBER!
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              d.h. die Grundbesitzer werden nicht persönlich angeschrieben.
                              Das steht aber in der Pressemitteilung des Ministeriums anders drin. Dort heißt es nämlich:

                              Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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