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    Tolle Unterstützung im Forum

    Ich hatte mich gestern aus der Verzweiflung heraus hier im Forum angemeldet nachdem mich der Chat überhaupt nicht weiterhelfen konnte.
    Nach der Registrierung habe ich auf die Auto-E-Mail gewartet und habe sie dann im Spam-Ordner gefunden :-(
    Aber für die Hilfe hier im Forum war dann wirklich positiv überrascht und ich möchte mich auf diesem Wege nochmals bei den
    Benutzern Charlie24, Telepeter und timote bedanken ohne eure Hilfe hätte es nicht geschafft die Gesonderte und einheitliche Feststellung
    (ESt 1 B) 2022 abzuschließen.
    Zumal es ein Programmierfehler war, für einen normalen Benutzer von Elster ist es nicht möglich dahinter zu kommen.
    Von der Steuerbehörde bin ich aber enttäuscht, da mein Hilferuf per Webformular an das FA unbeantwortet blieb.
    Auch könnte man erwarten das Softwarefehler für 2022 zum Stand 31.01.2024 alle behoben sind.

    #2
    Änderungen an den Webformularen sind keineswegs Softwarefehler, es ist nur manchmal schwierig, die Fehlermeldungen auf Anhieb zu verstehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ELSTER-Formular für die Feststellungserklärung ist definitiv gewöhnungsbedürftig. Obwohl ich das schon vielfach ausgefüllt habe tappe auch ich immer wieder mal über Fallstricke.

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        #4
        Text passt thematisch nicht hierher.
        Text und Link entfernt.
        L. E. Fants
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.09.2024, 23:58.

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          #5
          Ich bin von Hamburg nach Hohenlockstedt umgezogen allerdings nur mit postalischer Meldeadresse.Bin seit 20Jahren bei ein und der selben Firma die in Schleswig-Holstein Holstein ist ansässig.Die Firma hat mir mitgeteilt das sie mich über meine Lohnsteuer Id nicht angemeldet bekommen

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            #6
            Kann mir jemand Auskunft geben????

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              #7
              Eine Lohnsteuer-ID gibt's schonmal gar nicht. Der Arbeitgeber braucht Deine Steuerliche Identifikationsnummer.

              Hier im Unterforum bist Du jedenfalls falsch!

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                #8
                Joerg Deubel Wenn du schon seit 20 Jahren bei der gleichen Firma arbeitest, warum will die Firma dich jetzt erst anmelden? Ein Umzug eines Mitarbeiters löst in einer Lohnabrechnung keine Meldung ans Finanzamt aus, auch nicht an die Krankenkasse und die Steuer-ID ändert sich auch nicht.

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                  #9
                  Wo bekomme ich diese den her die haben das Abrechnungswesen umgestellt

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                    #10
                    Hallo Joerg Deubel!

                    Bitte zuerst einmal mit dem Arbeitgeber klären, um was es denn eigentlich geht - und warum da was nach 20 Jahren "plötzlich" nicht mehr funktionieren soll !

                    Der Fehler liegt mit größter Wahrscheinlichkeit beim Arbeitgeber: Der hat beim Softwarewechsel Ihre Identifikationsnummer "zerschossen" - Zahlendreher oder so ... !?

                    Wo Sie diese Identifikationsnummer finden (abgekürzt nennt sich die auch IdNr oder Steuer-ID oder so ähnlich) ?

                    Seit vielleicht 20 Jahren
                    - vielleicht auf Ihren monatlichen Entgeltabrechnungen,
                    - zu 100% auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung,
                    - zu 100% auf Ihren Einkommensteuerbescheiden
                    - zu 100% im alten Abrechnungssystem Ihres Arbeitgebers

                    Ergänzende Hinweise:

                    Die "(Steuer-)Identifikationsnummer" ist "der deutsche Viehstempel", den jeder einmalig und lebenslang unveränderbar erhält - bleibt immer dieselbe, egal ob umgezogen, verheiratet, geschieden, wieder verheiratet, Geschlechtsumwandlung oder was auch immer ...

                    Und mit deutscher Gründlichkeit ist die auch 11 Stellen lang - 12.345.678.901 - passt zur Zeit noch für die gesamte Menschheit ...
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 17.09.2024, 07:13.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Und mit deutscher Gründlichkeit ist die auch 11 Stellen lang - 12.345.678.901 - passt zur Zeit noch für die gesamte Menschheit ...
                      Nein, da erstens die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist, und zweitens der Nummernkreis der übrigen 10 Ziffern begrenzt ist (keine führende Null, ursprünglich 9 verschiedene Ziffern, davon exakt eine doppelt, was aber schon darauf erweitert werden musste, dass eine Ziffer auch dreifach vorkommen darf).

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Nein, da erstens die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist, und zweitens der Nummernkreis der übrigen 10 Ziffern begrenzt ist (keine führende Null, ursprünglich 9 verschiedene Ziffern, davon exakt eine doppelt, was aber schon darauf erweitert werden musste, dass eine Ziffer auch dreifach vorkommen darf).
                        Vielen Dank für die Infos - ich wusste das mit der Prüfziffer, das andere jedoch nicht ...

                        Kommentar


                          #13
                          Aktuell (Stand 03.09.2024) ist das hier:

                          elster260.png

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo mhanft!

                            nett gemacht vom Gesetzgeber ... ein Meilenstein ...

                            aber es gibt trotzdem "Mehrfacherfassung einer Person", siehe hier: https://www.bzst.de/DE/Privatpersone...#js-toc-entry5

                            tja, wenn die mich gefragt hätten, dann hätte ich eine Kombination von Vor- und Nachname und Geburtstag genommen - ich erinnere an die gute alte eTIN, die es schon vor der IdNr gab und immer noch gibt - wiki schreibt dazu:

                            " Eindeutigkeit

                            Die Berechnungsmethode der eTIN schließt nicht aus, dass verschiedene Personen dieselbe eTIN bekommen. Da es aber hinreichend unwahrscheinlich ist, dass zufällig zwei verschiedene Personen mit derselben eTIN in die Zuständigkeit desselben Finanzamts fallen, ist dies für die mit der eTIN verfolgten Zwecke hinnehmbar. Mehrfachvergaben wie bei der Steuer-Id. sind nicht dokumentiert."

                            Tja, wir treiben es in Deutschland jederzeit und immer auf Spitze ...

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                              #15
                              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                              tja, wenn die mich gefragt hätten, dann hätte ich eine Kombination von Vor- und Nachname und Geburtstag genommen
                              Nachnamen ändern sich oft bei einer Heirat - und sogar Vornamen auch manchmal... klar, man hätte den "ID-Zustand bei der Geburt" einfach lebenslang "einfrieren" können. Aber "nur Ziffern" ist halt irgendwie schöner

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