Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tolle Unterstützung im Forum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Joerg Deubel
    antwortet
    Mein Anliegen konnte geklaert werden .Habe heute morgen mit dem Finazamt telefoniert und siehe da die konnten mich finden.Wird ab Donnerstag alles aktualisiert und dann kann die Firma auch die Lohnabrechnung erstellen

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Tja, wir treiben es in Deutschland jederzeit und immer auf Spitze ...
    Ich war in den Achtzigern schon beeindruckt von der italienischen Codice fiscale.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Uwe64
    antwortet
    Hallo mhanft!

    Ganz neuer aber äußerst interessanter Aspekt: Ästethik im Steuerrecht

    Einen Kommentar schreiben:


  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    tja, wenn die mich gefragt hätten, dann hätte ich eine Kombination von Vor- und Nachname und Geburtstag genommen
    Nachnamen ändern sich oft bei einer Heirat - und sogar Vornamen auch manchmal... klar, man hätte den "ID-Zustand bei der Geburt" einfach lebenslang "einfrieren" können. Aber "nur Ziffern" ist halt irgendwie schöner

    Einen Kommentar schreiben:


  • Uwe64
    antwortet
    Hallo mhanft!

    nett gemacht vom Gesetzgeber ... ein Meilenstein ...

    aber es gibt trotzdem "Mehrfacherfassung einer Person", siehe hier: https://www.bzst.de/DE/Privatpersone...#js-toc-entry5

    tja, wenn die mich gefragt hätten, dann hätte ich eine Kombination von Vor- und Nachname und Geburtstag genommen - ich erinnere an die gute alte eTIN, die es schon vor der IdNr gab und immer noch gibt - wiki schreibt dazu:

    " Eindeutigkeit

    Die Berechnungsmethode der eTIN schließt nicht aus, dass verschiedene Personen dieselbe eTIN bekommen. Da es aber hinreichend unwahrscheinlich ist, dass zufällig zwei verschiedene Personen mit derselben eTIN in die Zuständigkeit desselben Finanzamts fallen, ist dies für die mit der eTIN verfolgten Zwecke hinnehmbar. Mehrfachvergaben wie bei der Steuer-Id. sind nicht dokumentiert."

    Tja, wir treiben es in Deutschland jederzeit und immer auf Spitze ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • mhanft
    antwortet
    Aktuell (Stand 03.09.2024) ist das hier:

    elster260.png

    Einen Kommentar schreiben:


  • Uwe64
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Nein, da erstens die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist, und zweitens der Nummernkreis der übrigen 10 Ziffern begrenzt ist (keine führende Null, ursprünglich 9 verschiedene Ziffern, davon exakt eine doppelt, was aber schon darauf erweitert werden musste, dass eine Ziffer auch dreifach vorkommen darf).
    Vielen Dank für die Infos - ich wusste das mit der Prüfziffer, das andere jedoch nicht ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • multi
    antwortet
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Und mit deutscher Gründlichkeit ist die auch 11 Stellen lang - 12.345.678.901 - passt zur Zeit noch für die gesamte Menschheit ...
    Nein, da erstens die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist, und zweitens der Nummernkreis der übrigen 10 Ziffern begrenzt ist (keine führende Null, ursprünglich 9 verschiedene Ziffern, davon exakt eine doppelt, was aber schon darauf erweitert werden musste, dass eine Ziffer auch dreifach vorkommen darf).

    Einen Kommentar schreiben:


  • Uwe64
    antwortet
    Hallo Joerg Deubel!

    Bitte zuerst einmal mit dem Arbeitgeber klären, um was es denn eigentlich geht - und warum da was nach 20 Jahren "plötzlich" nicht mehr funktionieren soll !

    Der Fehler liegt mit größter Wahrscheinlichkeit beim Arbeitgeber: Der hat beim Softwarewechsel Ihre Identifikationsnummer "zerschossen" - Zahlendreher oder so ... !?

    Wo Sie diese Identifikationsnummer finden (abgekürzt nennt sich die auch IdNr oder Steuer-ID oder so ähnlich) ?

    Seit vielleicht 20 Jahren
    - vielleicht auf Ihren monatlichen Entgeltabrechnungen,
    - zu 100% auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung,
    - zu 100% auf Ihren Einkommensteuerbescheiden
    - zu 100% im alten Abrechnungssystem Ihres Arbeitgebers

    Ergänzende Hinweise:

    Die "(Steuer-)Identifikationsnummer" ist "der deutsche Viehstempel", den jeder einmalig und lebenslang unveränderbar erhält - bleibt immer dieselbe, egal ob umgezogen, verheiratet, geschieden, wieder verheiratet, Geschlechtsumwandlung oder was auch immer ...

    Und mit deutscher Gründlichkeit ist die auch 11 Stellen lang - 12.345.678.901 - passt zur Zeit noch für die gesamte Menschheit ...
    Zuletzt geändert von Uwe64; 17.09.2024, 06:13.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Joerg Deubel
    antwortet
    Wo bekomme ich diese den her die haben das Abrechnungswesen umgestellt

    Einen Kommentar schreiben:


  • Prabha
    antwortet
    Joerg Deubel Wenn du schon seit 20 Jahren bei der gleichen Firma arbeitest, warum will die Firma dich jetzt erst anmelden? Ein Umzug eines Mitarbeiters löst in einer Lohnabrechnung keine Meldung ans Finanzamt aus, auch nicht an die Krankenkasse und die Steuer-ID ändert sich auch nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Eine Lohnsteuer-ID gibt's schonmal gar nicht. Der Arbeitgeber braucht Deine Steuerliche Identifikationsnummer.

    Hier im Unterforum bist Du jedenfalls falsch!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Joerg Deubel
    antwortet
    Kann mir jemand Auskunft geben????

    Einen Kommentar schreiben:


  • Joerg Deubel
    antwortet
    Ich bin von Hamburg nach Hohenlockstedt umgezogen allerdings nur mit postalischer Meldeadresse.Bin seit 20Jahren bei ein und der selben Firma die in Schleswig-Holstein Holstein ist ansässig.Die Firma hat mir mitgeteilt das sie mich über meine Lohnsteuer Id nicht angemeldet bekommen

    Einen Kommentar schreiben:


  • adomanim1
    antwortet
    Text passt thematisch nicht hierher.
    Text und Link entfernt.
    L. E. Fants
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.09.2024, 22:58.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X