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GWG in das Formular EÜR eintragen

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    GWG in das Formular EÜR eintragen

    Hallo, ich möchte meine GWG in das Formular eintragen. Laut Google - laut einem Post aus 2019 soll das in Zeile 43 eingetragen werden. Die Zeile 43 ist aber Fortbildungskosten (ohne Reisekosten).

    Wo gehört das hin?

    Danke für Eure Hilfe

    Grüße Wolfgang

    #2
    Wo gehört das hin?
    Im Formular für 2023 sind GWG in der Zeile 35 der EÜR zu erfassen. Das ist doch leicht zu finden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke, Wo werden allgemeine Ausgaben eingetragen? Ich arbeite zum ersten mal mit Elster und EÜR. Danke für die Info

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        #4
        Wo werden allgemeine Ausgaben eingetragen?
        Was verstehst du unter allgemeine Ausgaben ? Im EÜR-Formular werden ziemlich viele Betriebsausgaben einzeln abgefragt, dazu musst du einfach mal

        das Formular Zeile für Zeile durchgehen. Was dort nicht abgefragt wird, erklärt man unter Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben in Zeile 58.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Tag, ich habe auch eine Frage dazu: wo wird die Betriebsaustattung (SKR03: Konto 400) in der EÜR eingetragen und dann die Abschreibungen (Konto 4830 und 4855)? Aus alten Unterlagen kann ich es nicht ableiten, da sich die Formulare dauernd ändern... Dankeschön für Hilfe

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            #6
            Aus alten Unterlagen kann ich es nicht ableiten, da sich die Formulare dauernd ändern
            Mehrjährig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die abgeschrieben werden müssen, sind in der Anlage AVEÜR zur EÜR zu erfassen.

            Daran hat sich die letzten Jahre eigentlich nichts geändert. Auch ein eventueller Sammelposten wird über die Anlage AVEÜR abgewickelt. Nur die

            geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind direkt in der EÜR zu erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Dankeschön, das hilft mir weiter!

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