Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fotovoltaik

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fotovoltaik

    Ich bekomme im Juli 24 eine Fotovoltaikanlage mit 11 kWh Peak und Speicher aufs Dach meiner Doppelhaushälfte und möchte evtl. den überschüssigen Strom einspeichern. Die Stadt München zahlt eine Förderung von ca. 4.500 €, was mir zugesagt wurde, Mehrwertsteuer fällt keine an.

    Ich beziehe eine Witwenrente nach altem Recht und habe jetzt Zweifel, ob mir dann die Einnahmen aus der Witwenrente gekürzt werden.
    Seit Januar 2022 sind Einkünfte aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit, Gewinnentwicklung entfällt, so habe ich es verstanden und ich verstehe das so, dass ich in meiner Einkommensteuererklärung darüber gar nichts angeben muss. Allerdings habe ich auch gelesen, dass ich Kleinunternehmer werden muss (?), ich werde kaum mehr als 4000 Kilowatt einspeisen können und sicher keine 22000 € verdienen) und ich dadurch auch keine Umsatzsteuer zahlen muss, d.h. ich muss das weder einkommensteuermäßig und umsatzsteuermäßig erfassen und es erfolgt auch dadurch keine Anrechnung der Einnahmen aus der Fotovoltaikanlage auf meine Witwenrente oder verstehe ich hier etwas ganz falsch, ich bin da jetzt sehr verunsichert. Die Deutsche Rentenversicherung konnte mir leider nicht weiterhelfen und haben mich an das Finanzamt verwiesen.

    #2
    Du hast das alles richtig verstanden. Wichtig ist nur, dass dem Netzbetreiber, an den du den Strom lieferst, rechtzeitig mitgeteilt wird,

    dass du den Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG in Anspruch nimmst, damit der bei der Gutschrift keine Umsatzsteuer ausweist.

    Ob eine Anrechnung deiner steuerfreien Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente nach Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, habe ich nicht

    geprüft, wobei diese Einkünfte ja minimal sein würden, oft macht man ja einen Verlust.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 23.04.2024, 19:27.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X