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Anlage KAP erforderlich oder nicht?

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    Anlage KAP erforderlich oder nicht?

    Habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2011 bereits bekommen (23.04.2012).

    Ich hatte keine Anlage KAP eingereicht. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies nicht erforderlich gewesen wäre. Dachte mit der Abgeltungssteuer sei bereits alles geregelt.

    Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder (4 und 6 Jahre alt).

    Für beider Kinder ist jeweils ein Investmentfond angelegt. In der Steuerbescheinigung ist lediglich unter "Ausländischer thesaurierender Fonds vorhanden nur nachrichtlich..." bei meinem Sohn 22,57 Euro und bei meiner Tochter 12,76 Euro (Zeile 15 KAP) angegeben, sonst sind alle anderen Angaben mit 0,00 Euro ausgewiesen.

    Meine Frau hat eine Steuerbescheinigung bei der lediglich unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" 21,67 Euro (Zeile 53 KAP) aufgeführt sind.

    Und in meiner Steuerbescheinigung sind die Kapitalerträge, mit Kapitalertragsteuer, Soli + Kist, sowie "Summe der angerechneten ausländischen Steuer (Zeile 51 KAP)" 6,46 Euro und "Ausländischer thesaurierender Fonds vorhanden nur nachrichtlich..." (Zeile 15 Anlage KAP) mit 135,97 Euro aufgelistet.

    Habe vor einer Stunde mit dem Finanzamt telefoniert und dort die Auskunft bekommen, dass eine Abgabe der KAP nicht erforderlich sei. Bei den Kindern gäbe es einen Pauschbetrag von 8000 Euro und bei Ehefrau und mir wäre bereits alles mit der Abgeltungssteuer abgegolten.

    Ich dachte mir schon, ich müsste nun für die Kinder jeweils eine Einkommensteuer abgeben und für Ehefrau und mich eine Anlage KAP nachreichen.

    Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
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