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Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

    Hallo, ich bin neu hier im Forum.

    Für das Steuerjahr 2010 hatte ich kein Problem mit meiner "Gesonderten und einheitliche Feststellung", die ich auch als Einzelunternehmen anfertigen muss, da mein Wohnort in einem anderen Bundesland liegt als mein Firmensitz.
    In diesem Jahr finde ich jedoch kein Formular auf der Website meines zuständigen FA und habe mich deshalb im Elsteronline-Portal registriert.
    Leider finde ich nur eine Formularsammlung für die gesonderte Feststellung und da komme ich schon nicht über die Hauptseite hinaus. Sie scheint für Einzelunternehmen nicht ausgelegt zu sein und die Pflichtfelder kann ich nicht freilassen (Zeile 12+13, 39+41). Übersehe ich ein Formularangebot?

    Gruß, Uhrviech

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

    nein, Sie übersehen nichts.

    Bisher gibt es nur die gesonderte und einheitliche Feststellung im Elster Online Portal. Diese wird für die Aufteilung von Einkünften auf mehrere Beteiligte benötigt.

    Ihr Fall, die gesonderte Feststellung, gibt es noch nicht bei Elster (gab es auch nicht 2010). Sie müssten die herkömmlichen Papiervordrucke verwenden. Diese sind aber auch im Internetauftritt der meisten Finanzämter oder aber beim BZSt eingestellt.

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

      Sie haben recht. Für ein Einzelunternehmen ist die gesonderte Feststellung notwendig, wenn das Wohnsitzfinanzamt und das Betriebsstättenfinanzamt unterschiedlich sind. Im ElsterOnlinePortal gibt es nur die Möglichkeit, die Erklärung zur einheitlichen und gesonderen Feststellung der Einkünfte auszufüllen. Dies trifft jedoch für Sie nicht zu. Im Programm Elsterformular ist die Erklärung zur gesonderten Festellung der Einkünfte nicht vorhanden. Dort können Sie nur die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung elektronisch erstellen und versenden. Für die Erklärung zur gesonderten Feststellung schlage ich vor, dass Sie über die Homepage Ihres Finanzamts auf den Bereich Formulare gehen. Dort finden Sie dann auch die Erklärung zur gesonderten Feststellung, die Sie dann ausfüllen und leider nur per Post an das Finanzamt übermitteln können.

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

        Zunächst einmal herzlichen Dank. Damit endet zumindest Teil 1 meiner Odyssee. Das Problem ist nur, dass mein zuständiges FA (Brandenburg) dieses Formular nicht zur Verfügung stellt und auf Elsteronline verweist.
        Vor einer Woche hatte ich diesbezüglich bei hotline@elster.de angefragt, bis heute jedoch keine Antwort erhalten.
        Ich werde in Brandenburg nun einen 3. Anlauf versuchen und mir ggf. das Formular bei einem anderen FA herunterladen.

        Gruß, Uhrviech

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

          Wenn sie im FA auch nach gesondert und einheitlich gefragt haben, war deren Antwort auch richtig. Sie brauchen nur gesondert, das ist was Anderes. Hier finden sie die Formulare auf jeden Fall.

          https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

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            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

            Hallo !

            Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

            Quelle: https://www.formulare-bfinv.de/

            Steuern | Feststellung | Gesonderte Feststellungen | Gesonderte Feststellung 2011

            Dort kannst Du den Vordruck ausfüllen und ausducken
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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              #7
              AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

              Ich bedanke mich für alle Antworten und kann jetzt loslegen

              Nach der "gesonderten und einheitliche" Feststellung habe ich bei meinem FA nicht gefragt, darauf bin ich nur gekommen, weil das Formular zur "gesonderten" bei meinem FA dieses Jahr nicht mehr eingestellt war, ich an ElsterOnline verwiesen wurde und dort nur dieses ähnlich klingende Formular vorliegt.

              Nun ist alles geklärt, vielleicht bis zum nächsten Jahr...

              PS. schön, dass ich nicht weiter auf eine Antwort von hotline@elster.de warten muß.
              Gruß, Uhrviech.

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                #8
                AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht für Einzelunternehmen?

                Hallo,

                die gesonderte Feststellung soll wsl zu 2013 im Portal kommen, bis dahin können Sie noch per Papier abgeben.

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