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Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

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    Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

    Hallo,

    ich möchte meine Einkommenssteuererklärung per ElsterOnline machen.
    Alles hat bisher gut geklappt - nun bin ich aber auf ein Problem gestoßen und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Ich weiß nicht genau, wo ich die Vermögenswirksamen Leistungen eintragen muss, wenn ich keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchte. Wenn man die Anlage VL ausfüllt, erscheint im Hauptvordruck auch ein Kreuz bei "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" - die möchte ich aber nicht beantragen!

    Wie kann ich das Kreuz entfernen oder wo muss ich die Vermögenswirksamen Leistungen sonst eintragen?

    Lieber Gruß Corinna

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

    Vermögenswirksame Leistungen können Sie nur auf der Anlage VL eintragen. Das Kreuz setzt sich selbst, wenn Sie diese Anlage ausfüllen. Wird die Anlage gelöscht verschwindet das Kreuz. Wollen Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen - warum auch immer - füllen Sie einfach die Anlage nicht aus.

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

      Ich dachte, dass man die Arbeitnehmer-Sparzulage nur beantragen kann, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900Euro nicht übersteigt.

      Normalerweise kann man doch aber die vermögenswirksamen Leistungen trotzdem in die Steuererklärung einfließen lassen - egal, wie hoch das Einkommen ist - oder irre ich mich da?

      lg Corinna

      Kommentar


        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

        Siehe korsika:
        Das Kreuz setzt sich selbst.
        Wen es, das Kreuz, stört, füllt die Anlage eben nicht aus!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

          >>>Ich dachte, dass man die Arbeitnehmer-Sparzulage nur beantragen kann, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900Euro nicht übersteigt.

          Beantragen kann man sie immer, nur wird sie beim Überschreiten der Grenze nicht gewährt, die je nach Art der VL aber auch bei 20 TEUR liegen kann.

          >>>Normalerweise kann man doch aber die vermögenswirksamen Leistungen trotzdem in die Steuererklärung einfließen lassen - egal, wie hoch das Einkommen ist - oder irre ich mich da?

          Letzteres.

          Kommentar


            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

            Also,
            Anlage VL ausfüllen, oder nicht....
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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              #7
              AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

              Bei mir ist es genau anders rum... Ich müsste als erstes im Mantelvertrag "Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage" ankreuzen, aber das Feld ist grau hinterlegt. Ich kann es also nicht auswählen :-/ Wie macht man das dann?

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                #8
                AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                Hallo

                In der Erklärung den Reiter Vordrucke öffnen - Vordrucke hinzufügen- Anlage VL auswählen-ausfüllen-
                Häkchen wird dann automatisch im Mantelbogen gesetzt

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                  Danke vielmals!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                    Es ist also nie sinnvoll die Anlage VL für die Vermögenswirksamen Leistungen auszufüllen, wenn man über 20.000 Euro zu versteuerendem Einkommen im Jahr hat, weil einem die Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr nicht gewährt wird und weil es auch in keiner Weise abzugsfähig ist.

                    Ist das so richtig?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                      naja, man weiß halt nie, was kommt. Wenn Sie im Herbst ein Gewerbe eröffnen und Anlaufverluste haben, können sie ggf. einen Verlustrücktrag nach 2012 beantragen. Vielleicht liegen sie dann unter der Einkommensgrenze. Blöd ist dann nur wenn sie keine Anlage VL ausgefüllt haben.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                        >>>>>naja, man weiß halt nie, was kommt. Wenn Sie im Herbst ein Gewerbe eröffnen und Anlaufverluste haben, können sie ggf. einen Verlustrücktrag nach 2012 beantragen. Vielleicht liegen sie dann unter der Einkommensgrenze. Blöd ist dann nur wenn sie keine Anlage VL ausgefüllt haben. <<<<<

                        Dann holt man es eben nach.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                          Jep, aber in EXTREMSTfällen könnte das dann an Verjährungsvorschriften scheitern, da für einen Verlustrücktrag es Verjährungshemmungen gibt, während für die Sparzulage die Verjährung ggf. schon eingetreten ist.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Jep, aber in EXTREMSTfällen könnte das dann an Verjährungsvorschriften scheitern, da für einen Verlustrücktrag es Verjährungshemmungen gibt, während für die Sparzulage die Verjährung ggf. schon eingetreten ist.
                            Und solch ein EXTREMSTfall wäre genau welcher, vor allem unter Berücksichtigung des § 14 V 5. VermBG?
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Ronald

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                              #15
                              AW: Vermögenswirksame Leistungen - keine Arbeitnehmer-Sparzulage

                              Sorry, hast vollkommen Recht, ziehe es zurück.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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