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Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

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    Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

    Sehr geehrte Entwickler und Sachverständige des Elster-Formulares,

    ich komme bei der Erfassung meiner Einkommensteuererklärung 2012 nicht so richtig voran.
    Ich habe ein nicht selbst genutzes Objekt, welches vermietet ist - und dafür schon seit Jahren die Anlage V genutzt.
    Nun kommen in 2012 diverse landwirtschalftliche Flächen in unterschiedlichen Gemarkungen hinzu, für die Pachteinnahmen anfallen. Diese müßten in der Anlage V als Pachteinnahmen angegeben werden - Zeile 32. Hier können auch weitere Zeilen hinzugefügt werden. Nur wie ist die Gruppierung sinnvoll?
    Logisch wäre mir eine Gruppierung nach Pachtverträgen - ist das richtig?
    Nur ist selbst bei dieser Gruppierung immer noch sehr sehr viel Text anfällig, der auf Erläuterungsbögen beizufügen ist.
    Warum gibt es da nicht die Möglichkeit die üblichen Angaben, die eh immer vom Finanzamt nachgefragt werden gleich mit anzugeben.
    Wo kann ich die Werbungskosten angeben die im Zusammenhang mit der Verpachtung der Flächen anfallen?
    Soll ich die mit den Werbungskosten des bebauten Grundstückes mischen?
    Das wäre doch falsch? Oder sind die überhaupt nicht anzugeben?

    Ich hoffe hier kommen ein paar sinnvolle Antworten, für die ich mich hier schon bedanke!

    #2
    AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

    Hallo,

    für landwirtschaftliche Flächen ist die Anlage L einzusetzen.
    Falls nicht vorhanden, dann ElsterFormular im Gesamtumpfang herunterladen
    und mit Administrator-Rechten installieren. Aufmerksam die Installationsmeldungen lesen.
    Eigene erzeugte Dateien bleiben dann erhalten.

    Gruß, Basteltyp

    P.S. Entwickler schauen hier evt. gar nicht herein. Dieses Forum ist für: wer was weiß, hilft anderen.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 29.03.2013, 15:09.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

      Hallo Basteltyp,

      vielen Dank für den Hinweise - Anlage L ist schon richtig und ich kann dort - auch wenn der Platz für die ganzen Pachtverträge mit den Angaben der Katasterangaben eigentlich nicht ausreichend ist, doch wohl das unterbringen, was ich benötigte.
      Vielen Dank!

      Eine Frage jedoch bleibt:
      Ich kann hier zwar Land- und Forstwirtschaftliche Flächen angeben. Doch wo trage ich z.B. Werbungskosten ein.
      Ich habe noch Privatwald der kleiner als 20 ha und größer als 1 ha ist - dafür habe ich eine Waldbesitzerhaftpflicht abgeschlossen und bin Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG), die sich um Vermarktung von Holz kümmert - hier habe ich ja nicht laufend Einnahmen - also nicht jedes Jahr. Wohl aber laufende Kosten in Form von Mitgliedsbeiträgen an die FBG und wenn der Förster durch den Wald läuft und eine Begehung macht oder Aktionen anordnet. Auch die Waldbesitzerhaftpflich, die ich hauptsächlich zur Absicherung von Versicherungsrisiken im Rahmen von Ansprüchen aus der Verkehrssicherungspflicht benötige verursacht nicht gerade unerhebliche Kosten jedes Jahr. Aber ich habe ja nicht in jedem Jahr Einnahmen aus dem Wald.
      Wenn ich hier in Analge L also Gewinne und Verluste eintrage, so werden die in der Masse der betrachteten Jahre immer negativ sein.
      Sprich - ich habe Werbungskosten:
      - für Fahrten und Begehungen des Waldes
      - Mitgliedsbeiträge für die FBG
      - Kosten aus Anordnungen des Forstamtes
      - Kosten für die Versicherung
      Dies Summe der Kosten für den Wald wird bei ca. 300,- Euro pro Jahr liegen.
      Hier stehen aber in Jahren in denen kein Holz verkauft wird keine Einnahmen gegenüber.
      Anlage L - Seite 3 - Zeile 84 habe ich angekreuzt und eine Geenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben gemacht.
      Anlage L - Seite 4 - Zeile 101 - Was hier machen?
      Hier würde ich eine Gewinnermittlung nach §13a ansetzen können und sogar in den allermeisten Jahren §13aAbs.6 in Betracht ziehen, da ich keine Einnahmen habe. Eine pauschale Abgeltung der Betriebsausgaben für Holznutzung nach §51 EStDV würde ich auch beantragen - richtig?
      Trage ich denn bei diesen Dingen in Zeile 104 meine gesondert abziehbaren Betriebsausgaben ein? Ich habe leider keine Aufstellung gefunden, was hier ansetzbar ist. Sind dies meine Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge und die Versicherung?
      Meine Einkünfte in Zeile 118 sind ja negativ - nur kann ich es dort und in Zeile 104 ansetzen - und wenn ja, ist dann das setzen des Hakens bei Zeile 101 richtig?

      Oder kann ich diese Ausgaben garnicht ansetzen, wenn ich keine Einnahmen habe?

      Auch stellt sich mir die Frage, wo ich Einnahmen aus der Verpachtung der Jagd - also positive Bezüge aus der Jagdgenossenschaft eintrage?
      Ist das auch in Anlage L?

      Sorry wegen der ganzen Fragen - ich denke, wenn man da einmal durch ist, ist es klarer - aber ich stehe hier am Anfang...

      Vielen Dank für die Antworten!

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        #4
        AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

        Hallo,

        für zugepachtete Z.34 oder verpachtete Z.36 kann man mit dem Button "Hinzufügen" weitere Einträge vornehmen.
        Für die Katastermäßige Bezeichnung genügt: FlurNr / Flurstück.

        Ausgaben aller Art gesammelt in der Z.104 Betriebsausgaben eintragen (andere Möglichkeit sehe ich auch nicht).
        Eine gesonderte Auflistung mit Belegen bei Ihrem Finanzamt einreichen, am besten da einmal nachfragen.

        Einnahmen aus der Verpachtung der Jagd haben nicht unbedingt etwas mit Land- /forstwirtschaft zu tun.
        Hier sehe ich die Eintragung eher in der Anlage V Z.32 als sinnvoll.

        Für tiefergehende steuerliche Themen zur Anlage L besser eine Fachkraft konsultieren.
        Ich selbst habe da nur relativ einfach gestrickte Angaben zu machen.

        Viel Erfolg, Basteltyp
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 30.03.2013, 16:36.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

          Hallo Basteltyp,

          vielen Dank für Deine Hilfe - ich sehe es zur Zeit genauso wie Du. Vielleicht gibt es im Laufe der Zeit noch andere Meinungen - ich trage das jetzt erstmal so ein - dann sehen wir weiter. Schade, dass Du der Einzigste zu sein scheinst der sich zusammen mit mir mit solchen Themen auseinander setzt.
          Allen LESERN und ANTWORTERN: FROHE OSTERN!

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            #6
            AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

            Hallo,

            ich stehe vor den gleichen Fragen, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

            Zu meiner Situation: Ich habe seit 11.2012 Pachteinnahmen, da ich die Landwirtschaftlichen Flächen geerbt habe. Kann ich die Ausgaben für Versicherungen, welche der Erblasser für das ganze Jahr bezahlt hatte, anteilig für die letzten 2 Monate des Jahres angeben? Wie sind Ausgaben für Kontrollgänge der Land und Forstwirtschaft mit dem Auto einzutragen?
            Ich befasse mich zum ersten mal mit dieser Anlage L und hoffe auf hilfreiche Antworten von erfahrenen Mitgliedern hier im Forum.

            bastler7

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              #7
              AW: Pacht - Pachteinnahmen aus Landwirtschaftlichen Flächen bei Anlage V

              Meine Frau hat mehrere Ackergrundstücke geerbt. Pachteinnahmen aus 2012 waren 869 €, Abgabenbescheide machen 170 € aus.

              Mir ist der Arbeitsaufwand zu hoch alles aufzudröseln, habe auch nicht alle Daten zur Hand.

              Ich liste alle Pachten auf einem Zusatzblatt auf, ziehe die Kosten ( Abgabenbescheide ) davon ab und trage das Ergebnis in Zeile 32 der Anlage V ein.

              Letztes Jahr habe ich die Kosten einfach weggelassen, das ging problemlos durch.

              Wenn es dieses Mal Probleme gibt, lasse ich die Kosten einfach wieder weg. Basta !

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                #8
                Ich habe erstmals Die Aufgabe den Pachtzins einzutragen. Ich habe aber keine Ahnung, wo in Anlage L ich anfangen muss und ich was einzutragen habe. Gibt es da eine Anleitung?

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                  #9
                  Ich habe erstmals Die Aufgabe den Pachtzins einzutragen
                  Deine Frage wurde hier bereits beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...-erkl%C3%A4ren
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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