Registrierung ausländischer Steuerberater/Datenübermittler und inländischer Behörden (RAB)
Folgende Abgaben müssen elektronisch authentifiziert übermittelt werden:
Lohnsteuer-Anmeldungen,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Anmeldung der Sondervorauszahlung,
Zusammenfassende Meldungen sowie
Anträge auf Dauerfristverlängerung.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung am ElsterOnline-Portal erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten am ElsterOnline-Portal angemeldet werden. Für die Registrierung am ElsterOnline-Portal ist zwingend eine inländische Steuernummer notwendig. Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche keine inländische Steuernummer besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Link zur Info:
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content/de/Finanzaemter/Finanzamt_Neubrandenburg/_introtext/Registrierung_auslaendischer_SteuerberaterDatenueb ermittler_und_inlaendischer_Behoerden_%28RAB%29/index.jsp
Link zum Vordruck:
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content_downloads/Antrag_auf_Erteilung_eines_Ordnungskriteriums_im_E O-Portal.pdf
Später bei der Durchführung der Registrierung im Schritt 1 ist unbedingt darauf zu achten, dass als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt wird.
Folgende Abgaben müssen elektronisch authentifiziert übermittelt werden:
Lohnsteuer-Anmeldungen,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Anmeldung der Sondervorauszahlung,
Zusammenfassende Meldungen sowie
Anträge auf Dauerfristverlängerung.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung am ElsterOnline-Portal erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten am ElsterOnline-Portal angemeldet werden. Für die Registrierung am ElsterOnline-Portal ist zwingend eine inländische Steuernummer notwendig. Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche keine inländische Steuernummer besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Link zur Info:
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content/de/Finanzaemter/Finanzamt_Neubrandenburg/_introtext/Registrierung_auslaendischer_SteuerberaterDatenueb ermittler_und_inlaendischer_Behoerden_%28RAB%29/index.jsp
Link zum Vordruck:
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content_downloads/Antrag_auf_Erteilung_eines_Ordnungskriteriums_im_E O-Portal.pdf
Später bei der Durchführung der Registrierung im Schritt 1 ist unbedingt darauf zu achten, dass als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt wird.