Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo, beim Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung komm ich nicht weiter.
    Unter PrivaterBereich -> Dienste wird zwar
    "Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
    Hier haben Sie die Möglichkeit, Belege abzurufen und die Berechtigungen für den Belegabruf zu verwalten."
    angezeigt, hier gibts aber keinen Link zum draufklicken.
    Firefox 28.0
    Java 1.7.0_51

    #2
    AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo,

    Belegabruf geht nur mit Registrierung auf Basis der Steuer-ID, NICHT Steuernummer.
    Hier gibt es Infos:
    https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

      Hallo MicHael9,

      wie hast du dich registriert, du benötigst zwingend beim persönlichen Zertifikat eine Registrierung mit der Identifikationsnummer, erst dann kannst du den Belegabruf nutzen bzw. über den Link beantragen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

        Ich hab die Anmeldung mit der Steuernummer durchgeführt. Kann ich das abändern oder muss ich mich komplett neu Registrieren?
        In der Aktivierungspost sind Steuernummer und ID abgedruckt.
        Danke im Voraus!

        Kommentar


          #5
          AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

          Hallo MicHael9,

          da hilft leider nur eine komplette Neuregistrierung.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

            Hallo an alle,

            ist mir genauso passiert. Ein Hinweis über die richtige Anmeldung wenn später
            Belegabruf genutzt werden soll.

            Gruß Monaco
            ?

            Kommentar


              #7
              AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

              Hallo moncayo,

              sollte das eine Frage werden, oder war es eine Feststelllung?
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

              Kommentar


                #8
                AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                Zitat von moncayo Beitrag anzeigen
                Hallo an alle,

                ist mir genauso passiert. Ein Hinweis über die richtige Anmeldung wenn später
                Belegabruf genutzt werden soll.

                Gruß Monaco
                Hallo moncayo,

                auf der ELSTER-Startseite ist ein Link zur vorausgefüllten Steuererklärung und dort steht gleich fast im ersten Satz der Hinweis zur Registrierung mit der Identifikationsnummer -> https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php

                Was willst du mehr ?

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                  Der Versuch die vorausgefüllte Steuererklärung abzurufen scheitert an der 8-Stelligen Eingabemaske.Mein Aktivierungs-code ist 12-Stellig.
                  Wer weiß Rat?
                  Gruß Conrad

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                    Es gibt nach Registrierung für das Portal einen Aktivierungscode, mit dem man das Software-Zertifikat erstellen kann.

                    Damit kann man sich (sofern die Registrierung per Steuer-ID erfolgte) ins Portal einloggen, die Belegabholung freischalten, und im Fall des Software-Zertifikats nach Erhalt des Abrufcodes die Belege abrufen.

                    An welcher Stelle des Verfahrens bist du nun?

                    Zum Abrufen wird nach dem Abrufcode gefragt, du redest aber von deinem Aktivierungscode. Beide haben nichts miteinander zu tun.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                      Ich versuche die Belege abzurufen.Wo finde ich den 8-Stelligen Abruf-code?
                      Gruß Conrad

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                        Der kommt nach Anforderung per Post.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                          Per Post kommt der Aktivierungs-code.Ich gebs auf.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                            Der auch!
                            Du musst aber einen Abrufcode beantragen, für den BELEGabruf - siehe Dir das EOP nochmal an, und die Hinweise.

                            Dienste

                            Abrufcode beantragen

                            Hier können Sie einen persönlichen Abrufcode zum Abrufen von Belegen und Genehmigen von Berechtigungen beantragen. Den Abrufcode benötigen Sie, wenn Sie ein Softwarezertifikat besitzen (Registrierungsart ELSTER-Basis). Wenn Sie einen Sicherheitsstick oder eine Signaturkarte benutzen, benötigen Sie keinen Abrufcode
                            Zuletzt geändert von stiller; 16.04.2014, 17:21. Grund: Dienste
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                              Also, hier nochmal die Zusammenfassung, wie sie auch ausführlich bei der Anleitung zur vorausgefüllten Steuererklärung beschrieben ist:

                              - Registrieren im Portal, hierbei kommt ein Aktivierungscode per Post, zusammen mit der Aktivierungs-E-Mail wird das Zertifikat erstellt.

                              - Mit dem Zertifikat kann man sich einloggen.

                              - Sofern die Registrierung mit Steuer-Id erfolgte, kann man sich für den Belegabruf für sich selbst freischalten.

                              - Für den Abruf selbst braucht es den Abrufcode (bei ElsterBasis, nicht bei Registrierung per Stick). Der wird bei erstmaliger Freischaltung automatisch per Post verschickt (eine manuelle Beantragung des Abrufcodes ist hier also ausdrücklich unnötig).

                              Erst dann, wenn der Abrufcode per Post kam, können die Belege abgerufen werden. Das ist definitiv so, für Registrierung und Belegabruf kommen zwei Briefe.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X