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Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

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    Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

    Hallo,
    ich hoffe ich nerve die Fachleute hier nicht zu sehr...

    Aber eine Frage habe ich noch; Für die Umsatzsteuer für das 4. Q 2014 wurde das Vorauszahlungssoll
    ja im Januar 2015 gezahlt. Wie verrechnet man das? Noch als geleistetes Vorauszahlungssoll 2014 oder erst in
    der Umsatzsteuerberechnung für 2015 ( was ich mal eher denke...)

    Danke schon mal

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

    Hallo Fabelwesen,

    die Eingabehilfe hilft da auch dir weiter Zeile 108 Vorauszahlungssoll ->Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

      Heisst das jetzt, dass obwohl die Zahlung für das 4. Q 2014 Ende Januar 2015 erfolgt ist,
      hier trotzdem in Zeile 108 mit eingerechnet werden kann?
      Hatte auch hier im Netz gelesen, dass das nur bei Zahlungen bis zum 10. Januar 2015 möglich ist.

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

        Zitat von fabelwesen Beitrag anzeigen
        Heisst das jetzt, dass obwohl die Zahlung für das 4. Q 2014 Ende Januar 2015 erfolgt ist,
        hier trotzdem in Zeile 108 mit eingerechnet werden kann?
        Hatte auch hier im Netz gelesen, dass das nur bei Zahlungen bis zum 10. Januar 2015 möglich ist.
        Wenn Du die Vorauszahlung geleistet hast, gib sie halt an. Das FA wirds schon richten..
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

          Zitat von fabelwesen Beitrag anzeigen
          ... obwohl die Zahlung ...
          Es geht hier n i c h t um die Zahlung (Ist). Sondern um das Soll!

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 4. Q, wann verrechnen

            Hallo Fabelwesen,

            genau deshalb hatte ich dir die Eingabehilfe hereinkopiert ->Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
            Die Zahlung spielt also dort keine Rolle in dieser Zeile !!!

            Tschüß

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