Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage FE1)

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Zitat von AVFFM Beitrag anzeigen
    ... danke für die Antworten - sooo kompliziert ist das Ganze ja dann auch nicht

    Andreas
    Jemand, der auch Spass bei der trockenen Materie versteht. DH

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  • AVFFM
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    ... danke für die Antworten - sooo kompliziert ist das Ganze ja dann auch nicht

    Andreas

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Da kann ich dir nur zu einem Steuerberater raten!

    der macht bei komplizierteren Sachverhalten bestimmt noch mehr
    es noch komplizierter

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Da kann ich dir nur zu einem Steuerberater raten!

    Denn wer schon so einfache steuerliche Fragen im Formular falsch beantwortet, der macht bei den komplizierteren Sachverhalten bestimmt noch mehr falsch. ..

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Der Gesamtbetrag der in 2015 geflossenen Gewerbesteuer ist negativ.
    Wie von @stiller schon angemerkt: Da scheint dir ein Denkfehler unterlaufen zu sein!

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Warum tragen Sie nicht einfach das ein, was gefordert ist: "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt". Wie hoch ist der GewSt-MB für 2015? Wie hoch ist der Hebesatz der Gemeinde? Das ganze multiplizieren und schon fertig. Nach der GewSt 2014, irgendwelchen Vorauszahlungen und Erstattungen wird doch gar nicht gefragt.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage F

    Zitat von AVFFM Beitrag anzeigen
    Ich fülle gerade die Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb in Anlage FE 1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für eine GbR aus. Für die GbR waren für 2015 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden. Bi der Steuererklärung für 2014 zeigte sich aber dann, dass der Gewinn unterhalb des Gewerbesteuer-Freibetrags lag. Daraufhin gab es in 2015 eine Erstattung für 2014, die Vorauszahlungen für 2015 wurden auf 0 € reduziert und die bereits geleisteten Vorauszahkungen wurden ebenfalls wieder erstattet. Wenn man das alles summiert, bleibt in 2015 nur die Erstattung aus 2014 übrig (es wurde nur Gewerbesteuer aus 2014 erstattet, aber für 2015 keine gezahlt), d. h. der Gesamtbetrag der in 2015 geflossenen Gewerbesteuer ist negativ.

    In Anlage FE 1 habe ich diesen Betrag nun bei den Einkünften der Gesellschaft unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 im Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt" mit negativem Vorzeichen eingetragen, das das Formular auch akzeptiert. Wenn ich den Betrag aber dann im nächsten Schritt auf die Feststellungsbeteiligten aufteilen möchte, werden dort im entsprechenden Feld keine negativen Beträge akzeptiert. Ist das ein Problem im Formular? Oder mache ich da grundsätzlich etwas falsch?

    Gruß, Andreas
    Ich gebe zu, ich habe wenig Ahnung, aber:
    Du ermittelst den Gewinn der Gesellschaft.

    Erst dann teilst Du den Rest auf die Beteiligten auf.

    Näheres erklärt Dir ein steuerberatender Beruf.
    Zuletzt geändert von stiller; 03.04.2016, 08:43. Grund: näheres

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  • Gewerbesteuer-Angabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Anlage FE1)

    Ich fülle gerade die Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb in Anlage FE 1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für eine GbR aus. Für die GbR waren für 2015 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden. Bi der Steuererklärung für 2014 zeigte sich aber dann, dass der Gewinn unterhalb des Gewerbesteuer-Freibetrags lag. Daraufhin gab es in 2015 eine Erstattung für 2014, die Vorauszahlungen für 2015 wurden auf 0 € reduziert und die bereits geleisteten Vorauszahkungen wurden ebenfalls wieder erstattet. Wenn man das alles summiert, bleibt in 2015 nur die Erstattung aus 2014 übrig (es wurde nur Gewerbesteuer aus 2014 erstattet, aber für 2015 keine gezahlt), d. h. der Gesamtbetrag der in 2015 geflossenen Gewerbesteuer ist negativ.

    In Anlage FE 1 habe ich diesen Betrag nun bei den Einkünften der Gesellschaft unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 im Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt" mit negativem Vorzeichen eingetragen, das das Formular auch akzeptiert. Wenn ich den Betrag aber dann im nächsten Schritt auf die Feststellungsbeteiligten aufteilen möchte, werden dort im entsprechenden Feld keine negativen Beträge akzeptiert. Ist das ein Problem im Formular? Oder mache ich da grundsätzlich etwas falsch?

    Gruß, Andreas
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