Zitat von B-D
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und für die Einkommensteuer gibt es sogar 270 Tage Aufbewahrungsfrist.
Falls dir die 90 Tage mal nicht ausreichen um die Erklärung fertigzustellen, reicht ein Aufruf und neu abspeichern und schon laufen die 90 oder 270 Tage neu.
Tschüß

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