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Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

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    Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

    Hallo zusammen,
    ich bin aufgefordert, für meine GbR eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" abzugeben.
    Ein Formular dazu gibt es nicht, ich kann das online machen auf elster.de - so viel weiß ich schon.
    Bei Elster online bzw. Mein Elster bin ich inzwischen registriert, finde den Punkt aber dennoch nicht.
    Wer kann mir sagen, wo ich suchen muss, oder einen Link zeigen?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

    1) Formulare & Leistungen
    2) Formulare
    3) Feststellung
    4) Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

      Vielen Dank.
      Weitergehende Frage:
      Ist denn die
      Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
      das gleiche wie
      Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
      ?

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        #4
        AW: Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

        Ich kann da jetzt keinen Unterschied erkennen. Einziger Sinn der Gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte ist der, die Grundlagen für die Einkommensbesteuerung der Beteiligten festzustellen.

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          #5
          AW: Wo mache ich die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

          Die Auswahl bei den Feststellungserklärungen ist ja wohl überschaubar und sollte niemand überfordern!
          Angehängte Dateien
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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