Guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.
Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.
Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?
Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?
Danke.
Viele Grüße
Lena
ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.
Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.
Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?
Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?
Danke.
Viele Grüße
Lena
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