AW: Reisekosten - Anlage N
Dort musst du das nicht weiter aufschlüsseln, die Einträge bei der Entfernungspauschale sind ja schon ziemlich detailliert.
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Oh sorry, dankeschön
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Nun habe ich noch eine Frage zum Eintag der ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N. Ich habe nun die Berufsschultage nach Zeiträumen aufgeteilt unter den Reisekosten eingetragen. Die restliche Zeit war ich an der ersten Tätigkeitsstätte beschäftigt. Genügt es nun beim Zeitraum das ganze Jahr anzugeben, meine gesamten Urlaubs- und Krankentage einzugeben und bei aufgesucht an Tagen in meinen Fall die Tage einzugeben, an der ich an der ersten Tätigkeitsstätte war, oder musss das auch genauer aufgeschlüsselt werden?
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Zitat von Profiangler Beitrag anzeigenNa nur Mein ELSTER, ohne eine Drittanbietersoftware.
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Na nur Mein ELSTER, ohne eine Drittanbietersoftware.
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AW: Reisekosten - Anlage N
Zitat von Profiangler Beitrag anzeigenIch nutze keine extra Software
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Ja, dann eben nach Zeiträumen, das sollte in Mein ELSTER ja auch möglich sein. Das macht solche Angaben einfach plausibler.
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Danke für die Antwort :-)
Ich nutze keine extra Software. Es betrifft allein die Fahrtkosten. Ich hatte an diese Schule immer Turnusunterricht, also könnte ich höchstens nach Zeiträume aufschlüsseln.
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AW: Reisekosten - Anlage N
Je nach verwendetem Programm macht es bei so hohen Kosten schon Sinn, die Kosten nach Positionen aufzuschlüsseln.
Bei ElsterFormular kann man diese Zeile ja mehrfach duplizieren und so z. B. nach Fahrtkosten, Unterkunft etc. aufschlüsseln.
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Reisekosten - Anlage N
Hallo Leute,
ich möchte meine erste Lohnsteuererklärung für das Jahr 2016 machen. Ich bin damals zur Berufsschule gegangen. Reicht es aus, wenn ich bei "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" nur den Sitz der Berufsschule eintage und alle Kosten zusammenrechne (über 2.000€)? Oder müsste das genauer aufgeschlüsselt werden, also mit den genauen Zeitangaben?
Belege hierzu muss ich ohne Nachfrage nicht einreichen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
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