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Belegabruf nachträglich möglich?

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    Belegabruf nachträglich möglich?

    Hallo,

    könnte ich denn jetzt schon mit der Steuererklärung für 2019 anfangen, d.h. das Formular für 2019 aufrufen und die Daten aus 2018 übernehmen, obwohl die Bescheinigungen ja noch gar nicht erstellt, bzw. abrufbar sind? Könnte man die Daten aus den Bescheinigungen nachträglich irgendwie noch einarbeiten?
    Ich frage deswegen, weil ich in den Anlagen zum Hauptvordruck jetzt bereits eine Menge schon erledigen könnte....
    Danke!

    #2
    Ja das kannst du! In Mein ELSTER überschreibt der spätere Bescheinigungsabruf die vergleichbaren Einträge aus dem Vorjahr ohne Nachfrage.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super! Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

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