Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Minijob in der Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Minijob in der Steuererklärung

    Wo werden die Daten aus einer geringfügigen Beschäftigung (450 EUR-Job) im Rahmen einer ESt-Erklärung eingegeben (Hauptvordruck? Anlage N?)

    #2
    Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, gehört er gar nicht in die Steuererklärung. Wenn auf Lohnsteuerklasse gearbeitet wurde, dann Anlage N.

    Dann kommt aber auch noch eine Lohnsteuerbescheinigung für 2019
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Mein Lohnbüro hat mir etwas anderes erklärt, aber ich werde es ohne Eintragung in die Formulare versuchen.

      Kommentar


        #4
        Dein Lohnbüro muss wissen, ob der Minijob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X