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Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

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    Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

    Ich trage in "Mein Elster" meine Zeiten der Nichtbeschäftigung ein (Steuerfreie Stipendien). In der Anleitung dazu steht

    "Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie hier bitte an, wie lange und warum (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Reichen Sie hierüber – gegebenenfalls neben der Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen – Belege ein (Studienbescheinigung und so weiter)."

    Nun gilt die Belegvorhaltpflicht. Wenn ich im Mantelbogen anklicke, dass ich Belege nachreiche (weil das ja oben angegeben ist, das ich das soll und woanders steht das ich nur dann Belege einreichen soll, wenn ich dazu auf den Vordrucken oder in der Anleitung ausdrücklich aufgefordert werde, und ich gehe davon aus, dass der Text oben die ausdrückliche Aufforderung ist), bekomme ich den Hinweis dass ich keine Belege einreichen muss.

    Im Internet auf diversen Steuerberatungsseiten bekomme ich den Hinweis, das Belege über die Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht eingereicht werden müssen.

    Soll ich denn nun meine Stipendienbescheinigungen hinschicken oder nicht?

    #2
    AW: Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

    Zitat von KaFie Beitrag anzeigen
    Ich trage in "Mein Elster" meine Zeiten der Nichtbeschäftigung ein (Steuerfreie Stipendien). In der Anleitung dazu steht

    "Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie hier bitte an, wie lange und warum (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Reichen Sie hierüber – gegebenenfalls neben der Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen – Belege ein (Studienbescheinigung und so weiter)."

    Nun gilt die Belegvorhaltpflicht. Wenn ich im Mantelbogen anklicke, dass ich Belege nachreiche (weil das ja oben angegeben ist, das ich das soll und woanders steht das ich nur dann Belege einreichen soll, wenn ich dazu auf den Vordrucken oder in der Anleitung ausdrücklich aufgefordert werde, und ich gehe davon aus, dass der Text oben die ausdrückliche Aufforderung ist), bekomme ich den Hinweis dass ich keine Belege einreichen muss.

    Im Internet auf diversen Steuerberatungsseiten bekomme ich den Hinweis, das Belege über die Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht eingereicht werden müssen.

    Soll ich denn nun meine Stipendienbescheinigungen hinschicken oder nicht?

    Hallo,

    ob du da was angibst ist völlig belanglos.
    Stipendium interessiert das FA nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

      Hallo KaFie,

      da du Stipendien nicht angeben musst, musst du auch keine Belege mitschicken-
      Wenn das FA was sehen will, würde es sich melden.

      Tschüß

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        #4
        AW: Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

        Vielen Dank für Eure Antworten!

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          #5
          AW: Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

          Ich persönlich würde dann schon lieber Studium XY oder Dissertation u. ä. als den Begriff Steuerfreie Stipendien angeben.

          Sonst meint vielleicht noch jemand beim Finanzamt, nachprüfen zu müssen, ob die Stipendien wirklich steuerfrei waren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich persönlich würde dann schon lieber Studium XY oder Dissertation u. ä. als den Begriff Steuerfreie Stipendien angeben.

            Sonst meint vielleicht noch jemand beim Finanzamt, nachprüfen zu müssen, ob die Stipendien wirklich steuerfrei waren.
            Hi Charlie,

            das sind DFG Forschungsstipendien, die sind steuerfrei. Öffentliche Mittel, keine Verpflichtung und deckt den Bedarf. Steht auch in den Verwendungsrichtlinien etc.

            Studium oder Diss kann ich nicht angeben, das habe ich schon hinter mir.

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