Hallo zusammen,
ich habe versucht, meine EÜR mit MeinElster zu erstellen. Leider bin ich dabei auf Probleme gestoßen, bei denen ich nicht weiter komme und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe im Jahr 2019 einen Verlust erwirtschaftet und zum Ende des Jahres meinen Betrieb aufgegeben. Nun hatte ich Einnahmen und Ausgaben eingetragen, beid er Gewinnermittlung wird der Verlust berechnet. Lasse ich das Dokument nun prüfen, kommen zwei Fehler:
Zu 1.: Ich habe dann den errechneten Verlust auf Seite 5 in Zeile 102 (Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart) eingetragen. Dann ist das Ergebnis des steuerpflichtigen Verlusts in Zeile 109 allerdings der doppelte wie zuvor. Wie muss ich hier korrekt vorgehen?
Zu 2.: Was genau ist mit den Entnahmen und Einlagen gemeint? Ich habe das Geld für die Ausgaben von meinem privaten Konto genommen und die Einnahmen gingen auch darauf. Muss ich da die gleichen Vorgänge wie bei den Einnahmen und Ausgaben darlegen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!
Schöne Grüße
KristinArt
ich habe versucht, meine EÜR mit MeinElster zu erstellen. Leider bin ich dabei auf Probleme gestoßen, bei denen ich nicht weiter komme und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe im Jahr 2019 einen Verlust erwirtschaftet und zum Ende des Jahres meinen Betrieb aufgegeben. Nun hatte ich Einnahmen und Ausgaben eingetragen, beid er Gewinnermittlung wird der Verlust berechnet. Lasse ich das Dokument nun prüfen, kommen zwei Fehler:
- Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.
- Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
Zu 1.: Ich habe dann den errechneten Verlust auf Seite 5 in Zeile 102 (Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart) eingetragen. Dann ist das Ergebnis des steuerpflichtigen Verlusts in Zeile 109 allerdings der doppelte wie zuvor. Wie muss ich hier korrekt vorgehen?
Zu 2.: Was genau ist mit den Entnahmen und Einlagen gemeint? Ich habe das Geld für die Ausgaben von meinem privaten Konto genommen und die Einnahmen gingen auch darauf. Muss ich da die gleichen Vorgänge wie bei den Einnahmen und Ausgaben darlegen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!
Schöne Grüße
KristinArt
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