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Eingabe von AfA in EÜR onlineFORMULAR

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    Eingabe von AfA in EÜR onlineFORMULAR

    Hallo zusammen,
    die AfA erscheint in Zeile 30 der Gewinnermittlung und soll angabegemaess automatisch aus Zeile 13 der Anlage EÜR uebernommen werden.
    Bei meinem MEIN ELSTER steht weder die Zeile 30 noch die Zeile 12 und auch nicht die Zeile 13 der Anlage EÜR zur Eingabe bereit.
    Wie muss ich das Formular einstellen, damit die AfA eingegeben werden kann?
    Wieso muss ich Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG zwingend angeben, obwohl ich keine Entnahmen und Einlagen habe?


    Besten Dank
    HOMMATOR

    #2
    In Mein ELSTER musst du die Anlage AVEÜR erst deiner EÜR hinzufügen. Dann kannst du die Angaben zur AfA dort eingeben.

    Dass jemand keine Einlagen getätigt hat, kann vorkommen, dass jemand nichts für private Zwecke entnimmt, hat Seltenheitswert.

    Die Zeilen 125 und 126 sind seit 2019 als Pflichtfelder angelegt, sie dürfen deshalb nicht mehr leer bleiben. Das entspricht den

    gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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