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Fehler wegen Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts

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    Fehler wegen Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts

    Hallo zusammen,
    ich erhalten folgenden Fehler:
    "Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden."

    Zusammenveranlagung ist vorgesehen, aber wo ich einen Haushalt gebgründet oder aufgelöst habe, weiss ich nicht. Und haushaltsnahe DL habe ich auch nicht erklärt. Wahrscheinlich nur ein falsches Kreuz irgendwo? Suche hat mich auch noch nicht wirklich weitergebracht.

    Gruß Claus

    #2
    AW: Fehler wegen Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts

    Schau mal beim Hauptvordruck auf Seite 13 in den Zeilen 74 bis 79.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehler wegen Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts

      Bingo!!!!!!!!!! Zeile 79 war es! Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
      Claus

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        #4
        Hallo, ich habe das selbe Problem. Fehler wegen Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts, was nicht zutrifft bei uns. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen treffen auch nicht zu.

        Aus dem Tipp Hauptvordruck auf Seite 13 in den Zeilen 74 bis 79 werde ich leider nicht schlau... in der Onlineversion von Elster eportal kann ich Seite 13 im Hauptvordruck nicht ausfindig machen. Kann jemand vielleicht sagen, um welche Überschrift es sich bei Seite 13 handelt? Dann kann ich es vielleicht so finden.

        Vielen Dank!
        Mirjam




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          #5
          Die Formulare ändern sich regelmäßig. Ich denke es ging um die Frage auf Seite 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

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            #6
            Jetzt hat's geklappt, vielen Dank!

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich habe das gleiche Problem für meine Einkommensteuerklärung 2020. Im Jahr 2020 habe ich von meiner Frau getrennt gelebt, und möchte daher lediglich eine Steuererklärung für mich abgeben. Bei der Prüfung gibt es nur diesen einen Fehler:

              Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
              Mögliche Fehlerquellen


              Anlage Außergewöhnliche Belastungen:
              4-Andere Aufwendungen
              --> keine Einträge

              Hauptvordruck / Allgemeine Angaben:
              2-Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau
              --> lebe in Trennung, d.h. ist nur meine Einkommensteuererklärung, d.h. keine Einträge
              3-Nur bei Ehegatten: Veranlagungsart --> keine Einträge, da nur meine Einkommensteuererklärung

              Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:
              1-Geringfügige Beschäftigungen
              --> keine Einträge
              2-Haushaltsnahe Dienstleistungen --> keine Einträge
              3-Handwerkerleistungen --> keine Einträge

              Auch wenn ich die Angabe zu "Dauernd getrennt lebend" oder/und "Verheiratet seit" auf Seite 1 des Hauptvordrucks entferne ändert sich nichts an der Fehlermeldung.

              Habe ich da was übersehen? Ist das ein BUG? Bin so langsam am Verzweifeln. Kann mir da bitte jemand weiter helfen?

              Vielen Dank
              Rainer

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                #8
                Versteh ich das richtig, auf Seite 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen hast Du nur zwei graue Balken?

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                  #9
                  Nein, da war Punkt 15 (Auflösung gemeinsamer Haushalt in 2020) angekreuzt - was wohl falsch war. Wenn der entfernt wird ist auch der Fehler weg.
                  Vielen Dank für die Hilfe. Hätte ich in 100 Jahren nicht gefunden.

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                    #10
                    Zitat von Rainer Werner Beitrag anzeigen
                    Habe ich da was übersehen? Ist das ein BUG?
                    Hast du denn nun erklärt, dass du 2020 bei Zusammenveranlagung einen gemeinsamen Haushalt begründet oder aufgelöst hast? (Handwerkerleistungen und HDL Zeile 15).

                    Falls ja, ist das der Fehler, und genau das sagt die Meldung aus, nämlich dass du das nur darfst, wenn du gemeinsam oder als Ehegatte einzeln veranlagst und überhaupt Handwerkerleistungen o.ä. erklärst. Und wie du hier ausführlich dargelegt hast, ist alles das nicht der Fall.

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                      #11
                      Ich hatte im Hauptvordruck angegeben dass ich seit 2019 getrennt lebe. Der gemeinsame Haushalt wurde also 2019 aufgelöst, nicht 2020. Ich hatte da fälschlicherweise einen Haken gesetzt, was zu o.a. Fehler geführt hat.

                      HaushaltsnaheAufwendungen_Blatt6.JPG
                      Nach den Angaben der Fehlermeldung habe ich jedoch nur auf den Seiten 1 bis 3 nach dem Fehler gesucht.
                      MIr war gar nicht bewusst dass ich auf Blatt 6 mal was eingegeben habe. Eine Gesamtübersicht oder Kurzzusammenfassung aller Angaben der Steuererklärung wäre da schon hilfreich. Habe bislang aber noch nichts entsprechendes gefunden.

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