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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

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    #31
    Ich les jetzt nicht diesen Thread aus 29 Beiträgen nochmal durch.

    Natürlich ist es sinnvoll, einen Einspruch zu begründen.

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      #32
      Das Finanzamt hatte mir nun jedoch fälschlicherweise von den von mir angegebenen regulären Zahlungen an das Versorgungswerk während meiner Angestelltentätigkeit, die vom Arbeitsamt übernommenen Zahlungen abgezogen. Genauso wie hier im Thread bereits beschrieben. Kann mir jemand von euch eventuell sagen was ich als Begründung in den Einspruch schreiben soll?
      Vielen Dank im Voraus

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        #33
        Zitat von Wandforb Beitrag anzeigen
        Erfahrungsbericht für Interessierte:

        Ich hatte die gleiche Problematik wie hier schon beschrieben.

        Im Steuerjahr war ich den größten Teil des Jahres angestellt und es wurde von meinem Arbeitgeber an das Versorgunswerk entsprechende Beiträge überwiesen. Meine ausgewiesenen Arbeitnehmerbeiträge habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt. Im selben Steuerjahr war ich jedoch auch kurz arbeitslos und in dieser Zeit hat das Arbeitsamt in das Versorgungswerk eingezahlt.

        Die gezahlten Beiträge an das Versorgungswerk durch das Arbeitsamt darf man nicht in die Anlage Vorsorgeaufwendungen angeben, da diese im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld stehen und somit steuerfrei sind. Siehe hierzu auch das Schrieben vom Bundesfinanzministerium "Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen" in dem folgendes Beispiel steht
        Beispiel 1:
        Der alleinstehende 57-jährige Steuerpflichtige ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld
        i. H. v. 1.150 € monatlich. Da der Steuerpflichtige freiwillig in der gesetzlichen RV und privat
        kranken- und pflegeversichert ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit während des
        Bezugs des Arbeitslosengelds seine freiwillig an die gesetzliche RV gezahlten Beiträge
        i. H. v. 130 € und seine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung i. H. v. 270 €.
        Die von der Bundesagentur für Arbeit übernommenen freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen
        RV sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung stehen mit dem nach
        § 3 Nummer 2 EStG steuerfreien Arbeitslosengeld in einem unmittelbaren wirtschaftlichen
        Zusammenhang. Daher sind diese Beiträge nicht als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1
        Nummer 2, 3 und 3a EStG zu berücksichtigen
        .


        Das Finanzamt hatte mir nun jedoch fälschlicherweise von den von mir angegebenen regulären Zahlungen an das Versorgungswerk während meiner Angestelltentätigkeit, die vom Arbeitsamt übernommenen Zahlungen abgezogen. Genauso wie hier im Thread bereits beschrieben. Auch bei mir hat nur ein schriftlicher Einspruch geholfen, dass dieser Abzug zurückgnenomen wurde.


        Das ist alles für mich ein wenig undurchsichtig: Die gezahlten Beiträge an das Versorgungswerk durch das Arbeitsamt darf man nicht in die Anlage Vorsorgeaufwendungen angeben, da diese im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld stehen und somit steuerfrei sind. Was genau heisst das jetzt: sind die vom Arbeitsamt geleisteten Beiträge steuerfrei oder die Vorsorgeaufwendungen?
        Folgende Annahme: meine neben der temporären Arbeitslosigkeit gezahlten Altersvorsorgeaufwendungen seien X, die vom Arbeitsamt geleisteten Beiträge seien Y.
        Wie hoch sind jetzt meine gesamten Vorsorgeaufwendungen, die in der Steuererklärung angeben werden müssen: X oder X+Y oder X-Y?
        In dem genannten Beispiel steht, dass die Beiträge nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Würde man das machen, würde das bedeuten, dass mein gesamtes zu versteuerndes Einkommen sich um den betrag X + Y reduzieren würde. Das Arbeitsamt würde in diesem Fall dieses Geld bezahlen und ich würde es zusätzlich noch von der Steuer absetzen. Deshalb scheidet diese Variante aus.
        Ich habe auch den Fall, dass mein Finanzamt den vom Arbeitsamt gezahlten Betrag von meinen und den meiner Frau in diesem Jahr gezahlten Vorsorgeauwendungen abgezogen hat, sich demzufolge mein zu versteuerndes Einkommen um genau diesen Betrag erhöht hat und wir schlussendlich deutlich mehr Steuern nachzahlen müssen.
        Wenn das nicht korrekt ist und ich Widerspruch einlegen muss: auf was kann man sich da rechtlich beziehen? Das o.b. Schreiben vom Bundesfinazministerium ist aus benannten Gründen wohl kaum geeignet.

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          #34
          Kann man bei den Zahlungen, die das AA an das Versorgungswerk geleistet hat zwischen AN- und AG-Beiträgen unterscheiden?

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            #35
            Man kann steuerlich nur die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, die man auch wirklich selbst bezahlt hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Hallo!

              Elster hat in meiner Steuererklärung die Zuschüsse der Arbeitsagentur zur privaten KV/PV per Datenabruf in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 26 „Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen laut den Zeilen 23 und / oder 24 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)“ geladen.

              Wenn es korrekt ist, was Wandforb weiter oben schreibt, dass die von der Bundesagentur für Arbeit übernommenen Beiträge zur PKV in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem nach §3 Nummer 2 EStg steuerfreien Arbeitslosengeld stehen und somit nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind (was sich ja steuerlich positiv auswirkt), wo sind die Zuschüsse dann in Elster einzutragen? Im Mantelbogen zu den Progressionseinkünften aufaddieren?

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