AW: Verlustvortrag Studium
Ergänzend hier ein allgemeiner Link zum Verlustvortrag:
Verlustvortrag Studium
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AW: Verlustvortrag Studium
Okay, super, danke.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn du 2015 steuerpflichtige Einnahmen hattest, wählst du beides aus, wenn die Einnahmen bei 0 € lagen, reicht die Auswahl Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
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AW: Verlustvortrag Studium
Wenn du 2015 steuerpflichtige Einnahmen hattest, wählst du beides aus, wenn die Einnahmen bei 0 € lagen, reicht die Auswahl Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.Muss ich dann in 2015 sowohl "Einkommenssteuererklärung" als auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen, oder reicht letzteres für den Verlustvortrag?
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AW: Verlustvortrag Studium
Ah, okay, vielen Dank an euch beide!Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen2016 wird dann geändert.
Edit: Eine Frage habe ich doch noch. Muss ich dann in 2015 sowohl "Einkommenssteuererklärung" als auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen, oder reicht letzteres für den Verlustvortrag?Zuletzt geändert von Greenei; 13.04.2019, 18:31.
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AW: Verlustvortrag Studium
Ein Verlustvortrag aus 2015 wird mit den Einkünften von 2016 verrechnet, da wird für 2018 nichts übrig bleiben.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWenn nach dem Vortrag nach 2016 und 2017 noch was für 2018 übrig bleibt, klar.
Aber eine Elster-Frage ist das nicht.
Aber was heißt "übrig bleiben", wenn ich in der Steuererklärung von 2016/17 schon gemacht habe und damit kein Verlustvortrag berücksichtigt wurde? Verfällt er dann, oder wird er jeweils ins nächste Jahr übertragen?
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AW: Verlustvortrag Studium
Wenn nach dem Vortrag nach 2016 und 2017 noch was für 2018 übrig bleibt, klar.Zitat von Greenei Beitrag anzeigenWenn ich jetzt einen Verlustvortrag für mein Studium im Jahr 2015 abgebe, kann ich das dann im Jahr 2018 meiner Steuererklärung nutzen
Aber eine Elster-Frage ist das nicht.
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Verlustvortrag Studium
Hallo,
ich habe bereits in den Jahren 2016 und 2017 gearbeitet und eine Steuererklärung abgegeben. Wenn ich jetzt einen Verlustvortrag für mein Studium im Jahr 2015 abgebe, kann ich das dann im Jahr 2018 meiner Steuererklärung nutzen, oder hätte ich das dann schon für 2016 angeben müssen?
Viel DankStichworte: -

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