Hallo,
wir haben mit unserer Kleinunternehmer-GbR (Musik-Ensemble) für ein Projekt Gast-Musiker engagiert, für die wir das Hotel gebucht und bezahlt haben. Wie kann ich das in der EÜR bei den Ausgaben angeben? Unter "übrige unbeschränkt abziehbare Ausgaben"? "Übernachtungs- und Reisenebenkosten" sind ja im Elster-Onlineportal nur für solche "bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen" aufgeführt...
2. Neben dem Honorar für diese Gastmusiker übernehmen wir auch deren Fahrtkosten. Die sind mit auf deren Rechnung angegeben. Fällt das dann mit unter "bezogene Fremdleistungen", oder kann ich die Fahrtkosten auch unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" mit angeben? Ein Gast hatte insbesondere nur Fahrtkosten, die wir übernehmen. Da frage ich mich insbesondere ob ich das als Fahrtkosten bei uns angeben kann.
Danke vorab und viele Grüße!
wir haben mit unserer Kleinunternehmer-GbR (Musik-Ensemble) für ein Projekt Gast-Musiker engagiert, für die wir das Hotel gebucht und bezahlt haben. Wie kann ich das in der EÜR bei den Ausgaben angeben? Unter "übrige unbeschränkt abziehbare Ausgaben"? "Übernachtungs- und Reisenebenkosten" sind ja im Elster-Onlineportal nur für solche "bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen" aufgeführt...
2. Neben dem Honorar für diese Gastmusiker übernehmen wir auch deren Fahrtkosten. Die sind mit auf deren Rechnung angegeben. Fällt das dann mit unter "bezogene Fremdleistungen", oder kann ich die Fahrtkosten auch unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" mit angeben? Ein Gast hatte insbesondere nur Fahrtkosten, die wir übernehmen. Da frage ich mich insbesondere ob ich das als Fahrtkosten bei uns angeben kann.
Danke vorab und viele Grüße!
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