AW: Doppelte Haushaltsführung
Danke Figul, das war der entscheidende Hinweis!
Hatte die Frage immer auf den 2. Wohnsitz hin interpretiert. Mit dem Hauptwohnsitz klappt es jetzt.
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AW: Doppelte Haushaltsführung
Zitat von awhs12 Beitrag anzeigenStimmt, da ich ja keine eigen Wohnung an dem 2. Standort habe, sondern lediglich während der Woche im Hotel wohne.
Bedeutet das, dass ich keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, sondern die Hotelkosten als Reisekosten anzeige?
du hast doch einen Erstwohnsitz. oder nicht?
Das ist hier gemeint
Gruß FIGUL
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AW: Doppelte Haushaltsführung
Stimmt, da ich ja keine eigen Wohnung an dem 2. Standort habe, sondern lediglich während der Woche im Hotel wohne.
Bedeutet das, dass ich keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, sondern die Hotelkosten als Reisekosten anzeige?
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AW: Doppelte Haushaltsführung
Damit hast du erklärt, dass du keinen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt hast. Dann brauchst du die Zeilen 67 bis 85 gar nicht auszufüllen.
Eine Doppelte Haushaltsführung setzt einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt voraus.
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AW: Doppelte Haushaltsführung
ich habe in Zeile 66 "Nein" angegeben und Zeile 67 leergelassen
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AW: Doppelte Haushaltsführung
Was hast du denn in Zeile 67 angegeben?
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Doppelte Haushaltsführung
Hallo,
ich benutze gerade zum ersten Mal mein Elster und bin etwas ratlos.
Ich habe bei meinem Arbeitsplatz (ca. 250 km entfernt vom 1. Wohnsitz) keine Wohnung, sondern wohne im Hotel. Diese Kosten werden nicht vom Arbeitgeber getragen.
Die Hotelkosten habe ich in Zeile 79 eingetragen und erhalte folgende Fehlermeldung bei doppelter Haushaltsführung:
Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (Ehefrau/Person B, 1. doppelte Haushaltsführung).
Wie und wo muss ich die Hotelkosten korrekt eintragen?
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