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Doppelte Haushaltsführung

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  • awhs12
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    Danke Figul, das war der entscheidende Hinweis!

    Hatte die Frage immer auf den 2. Wohnsitz hin interpretiert. Mit dem Hauptwohnsitz klappt es jetzt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    Zitat von awhs12 Beitrag anzeigen
    Stimmt, da ich ja keine eigen Wohnung an dem 2. Standort habe, sondern lediglich während der Woche im Hotel wohne.

    Bedeutet das, dass ich keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, sondern die Hotelkosten als Reisekosten anzeige?
    Hallo,

    du hast doch einen Erstwohnsitz. oder nicht?
    Das ist hier gemeint

    Gruß FIGUL

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  • awhs12
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    Stimmt, da ich ja keine eigen Wohnung an dem 2. Standort habe, sondern lediglich während der Woche im Hotel wohne.

    Bedeutet das, dass ich keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, sondern die Hotelkosten als Reisekosten anzeige?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    Damit hast du erklärt, dass du keinen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt hast. Dann brauchst du die Zeilen 67 bis 85 gar nicht auszufüllen.

    Eine Doppelte Haushaltsführung setzt einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt voraus.

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  • awhs12
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    ich habe in Zeile 66 "Nein" angegeben und Zeile 67 leergelassen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung

    Was hast du denn in Zeile 67 angegeben?

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  • awhs12
    hat ein Thema erstellt Doppelte Haushaltsführung.

    Doppelte Haushaltsführung

    Hallo,
    ich benutze gerade zum ersten Mal mein Elster und bin etwas ratlos.

    Ich habe bei meinem Arbeitsplatz (ca. 250 km entfernt vom 1. Wohnsitz) keine Wohnung, sondern wohne im Hotel. Diese Kosten werden nicht vom Arbeitgeber getragen.

    Die Hotelkosten habe ich in Zeile 79 eingetragen und erhalte folgende Fehlermeldung bei doppelter Haushaltsführung:

    Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (Ehefrau/Person B, 1. doppelte Haushaltsführung).

    Wie und wo muss ich die Hotelkosten korrekt eintragen?
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