Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N - Werbungskosten in besonderen Fällen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N - Werbungskosten in besonderen Fällen

    Moin, ich verzweifele. Was muss ich in der Anlage N, der Seite 18 in der 1. Zeile 91 eintragen. Hatte bereits eine Supportanfrage gestellt, aber leider keine hilfreiche Antwort erhalten. Kann mir jemand helfen?
    Und als 2. Wo muss ich meine Versicherungen (Haftpflicht) eintragen? Vielen Dank vorab und Gruß
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.04.2020, 16:59.

    #2
    Ich habe mir erlaubt, den Titel zu ändern! Außerdem bist du hier im Unterforum für ElsterFormular falsch, du arbeitest ja mit der Webanwendung Mein ELSTER.

    Bist du Versorgungsempfänger? Die tragen ihre verbliebenen Werbungskosten in die Zeile 91 ein. Macht aber nur Sinn, wenn das mehr als 102,00 € sind.

    Beiträge zu Haftpflichtversicherungen kannst du in Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand erklären, es kann aber gut sein, dass sich das nicht auswirkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      @Charlie24: Vielleicht arbeitet er ja tatsächlich mit ElsterFormular. Und das ist dann der Grund warum er keine Seite 18 der Anlage N gefunden hat. Leider hat er ja versäumt eine Frage zu den Werbungskosten zu stellen.

      Kommentar


        #4
        Moin, ich bedANKE MICH

        Kommentar

        Lädt...
        X