Hallo Elster'ianer,
ich habe gerade nach Jahren Elster-Formular meinen ersten Durchgang Einkommensteuer in Mein-Elster hinter mir.
1. Folgendes Problem tritt bei mir auf:
Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.
Ich bin nicht kirchensteuerpflichtig und habe das auch so eingetragen. Ansonsten habe ich keine Beträge dazu in der Anlage N eingetragen.
Kann mir jemand sagen, warum ich diese Fehlermeldung erhalte?
2. Außerdem wird bei der Plausibilitätsprüfung keine Steuer berechnet. Obwohl es ja auf dem Button steht "Prüfen und Steuer berechnen".
3. Ich hatte außerdem keine Gelegenheit den Punkt 18. der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, anzugeben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir ein paar Profis etwas unter die Arme greifen könnten.
Schon einmal herzlichen Dank fürs Lesen und Mitdenken,
Joss
ich habe gerade nach Jahren Elster-Formular meinen ersten Durchgang Einkommensteuer in Mein-Elster hinter mir.
1. Folgendes Problem tritt bei mir auf:
Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.
Ich bin nicht kirchensteuerpflichtig und habe das auch so eingetragen. Ansonsten habe ich keine Beträge dazu in der Anlage N eingetragen.
Kann mir jemand sagen, warum ich diese Fehlermeldung erhalte?
2. Außerdem wird bei der Plausibilitätsprüfung keine Steuer berechnet. Obwohl es ja auf dem Button steht "Prüfen und Steuer berechnen".
3. Ich hatte außerdem keine Gelegenheit den Punkt 18. der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, anzugeben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir ein paar Profis etwas unter die Arme greifen könnten.
Schon einmal herzlichen Dank fürs Lesen und Mitdenken,
Joss
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