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Anlage FE3 - wo mache ich Angaben zu Förderung von Wohneigentum nach §10f EStG?

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    Anlage FE3 - wo mache ich Angaben zu Förderung von Wohneigentum nach §10f EStG?

    In der Anlage FE3 zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) wurden bei der Datenübernahme aus 2018 die dort in Zeile 11 gemachten Angaben zur Förderung von Wohneigentum nach §10f EStG nicht übertragen. Ich kann auch keine entsprechende Zeile finden, in die ich die Daten manuell eintragen könnte. Wo sind die entsprechenden Daten für 2019 anzugeben?
    Vielen Dank!


    #2
    Das ist aus der Feststellungserklärung 2019 herausgefallen, ebenso die Anlage FW selbst. In einem BMF-Schreiben heißt es:

    Im automatisierten Feststellungsverfahren ist nur eine Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 2 AO i. V. m. der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO für Fälle der Kostenträger-/ Hilfsgemeinschaften vorgesehen. Die Frage der gesonderten und einheitlichen Feststellung von gemeinsamen Aufwendungen war auch Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Berücksichtigung gemeinsamer Aufwendungen mehrerer Personen direkt und anteilig innerhalb der einzelnen Einkommensteuerveranlagungen der Beteiligten stattzufinden hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24!

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