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Feststellungserklärung Analge V

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  • thomaselster
    antwortet
    Vielen Dank Charlie 24

    so einfach, da hatte ich mich auch schon versucht.
    Es gibt es noch den Punkt in der Gemeinschaf, den hatte ich wohl angesprochen.

    Noch einen schönen Sonntag.
    Thomas

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  • Charlie24
    antwortet
    Eine vom allgemeinen Schlüssel abweichende Verteilung musst du in der Anlage FE 1 darstellen, die Anlage V taugt dafür nicht.

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  • thomaselster
    hat ein Thema erstellt Feststellungserklärung Analge V.

    Feststellungserklärung Analge V

    Hallo,
    ich muss für eine Immobilie die mir und meiner Lebensgefährtin gehört eine Entsprechende Feststellungerklärung abgeben.
    Grundsätzlich sind alle Einnahmen/Ausgaben 50/50 aufgeteilt.
    Da sie aber einen Anteil erst gekauft hat, hat sie eigentlich durch die Anschaffung/Kosten einen anderen Afa/Anteil.
    Das gelingt mir aber nicht vernünftig einzutragen:

    Beispiel 5000 Überschuss normal aufgeteilt also 50/50 - sie aber 500 Afa.
    Wenn ich dann eingebe "abweichende Aufteilung" bei 5000 Überschuss, ich + 500 - sie - 500 wird gemeckert Zahlen stimmen nicht.
    Wenn ich eingebe 5000 normal aufgeteilt und dann +250 und sie - 250 geht auch nicht. Was nach meiner Meinung zum rechnerisch richtigen Ergebnis führen würde.
    Kann mir jemand helfen `?
    Danke
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