Abbruch bei der Steuerberechnung

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  • Charlie24
    antwortet
    Nur in Zeile 10 habe ich Nachzahlungen mit 0 eingetragen.
    Die Nulleinträge würde ich löschen, wobei ich allerdings recht nicht glaube, dass der Fehler dadurch verursacht wird.

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  • Barbareg
    antwortet
    Dann habe ich mich unklar ausgedrückt. Zeile 8 und 9 habe ich nicht ausgefüllt. Nur in Zeile 10 habe ich Nachzahlungen mit 0 eingetragen.
    Ich bekomme keine Witwenrente.
    Viele Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe das Thema jetzt mal in das passende Unterforum verschoben. Unter Linux kann ich den Fall nicht nachstellen.

    Einen Rentenfall mit zwei Renten, davon eine Witwenrente, habe ich in Mein ELSTER allerdings angelegt.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    beziehst du Witwenrente, weil du schreibst Zeilen 8, 9

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Barbareg Beitrag anzeigen
    ....
    elster online, Browser Chromium, Betriebssystem Linux (Kubuntu)...
    Hallo Barbareg,

    dann ist das ein klarer Fall für Mein Elster.

    Tschüß

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  • Barbareg
    antwortet
    Danke für die Fragen.

    Steuerjahr 2019
    elster online, Browser Chromium, Betriebssystem Linux (Kubuntu)
    1. Rente: Inländische Rente Zeile 5 - 10
    2. Rente: Niederländische Rente Zeile 4 - 10 (4 wegen ausländischer Versicherung)

    viele Grüße

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  • Picard777
    antwortet
    Also nochma ganz konkret:
    1. Welches Steuerjahr ?
    2. Welche Elsterformular-Programmversion ?
    3. In welchem Zeilenbereich wurde die inländische Rente eingetragen ?
    4. In welchem Zeilenbereich wurde die ausländische Rente eingetragen ?
    5. Die wievielte Rente steht konkret in Elsterformular bei der inländischen Rente ?
    6. Die wievielte Rente steht konkret in Elsterformular bei der ausländischen Rente ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Steuerberechnung funktioniert nicht, wenn ich die niederländische Rente als 2. Rente eintrage und den Haken bei "ausländische Rente" setze. Entferne ich den Haken, dann funktioniert die Steuerberechnung.
    Ich kann es trotzdem nicht nachvollziehen. Ich habe hier einen Echtfall mit zwei gesetzlichen Renten. Die Steuerberechnung funktioniert bei mir,

    gleich, ob die ich jetzt die erste oder die zweite Rente als ausländische Rente markiere.

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  • Barbareg
    antwortet
    Vielen Dank für die Tipps. Die Steuerberechnung funktioniert nicht, wenn ich die niederländische Rente als 2. Rente eintrage und den Haken bei "ausländische Rente" setze. Entferne ich den Haken, dann funktioniert die Steuerberechnung.
    Viele Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn es sich bei der Rente aus den Niederlanden um eine gesetzliche Rente handelt, wären die Zeilen 4 - 13 schon richtig.

    Dass das Kreuz in Zeile 4 zu einem Abbruch der Steuerberechnung führt, kann ich nicht nachstellen.

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  • Picard777
    antwortet
    Kann jetzt auch nur spekulieren wie Charlie24: In Elsterformular gibt es auf Seite 1 der Anlage R zwei Eintragungsbereiche, einmal Zeile 4-13 und einmal Zeile 14-19. Das sind unterschiedliche Rentenarten, also genau schauen ! Zunächst musst Du dir im klaren werden, wo Deine zwei Renten hineingehören:

    Gehören sie z.B. beide in Zeile 4-13, dann füllst Du für die erste die Zeilen aus, und fügst durch Klick auf das "Plus" nach Zeile 13 die zweiten Zeilen 4-13 hinzu und füllst sie aus. Was Du nicht darfst, ist, weitere Renteneintragungsmöglichkeiten für Zeile 4-13 hinzuzufügen, die Rente Nr. 2 leerzulassen und bei Rente 3 einzutragen.

    Gehört eine in Zeile 4-13 und eine in Zeile 14-19, dann ist 14-19-Rente zwar eine zweite Rente, aber die erste in Zeile 14-19, d.h. Du hast 2x eine erste Rente.

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  • Barbareg
    antwortet
    Der Fehler lag daran, dass ich eine deutsche Leibrente angegeben habe und anschließend eine 2. Rente aus den Niederlanden. Die 2. Rente habe ich jetzt gelöscht, jetzt geht die Steuerberechnung. Aber ich weiß nicht, wo ich die niederländische Rente eintrage.

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  • Charlie24
    antwortet
    Gibt es in der Anlage R vielleicht versehentlich duplizierte Bereiche? Wie man die los bringt, habe ich heute hier beschrieben:

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  • Barbareg
    hat ein Thema erstellt Abbruch bei der Steuerberechnung.

    Abbruch bei der Steuerberechnung

    Bei der Prüfung der Eingaben im Elsterformular und Steuerberechnung erhalte ich die Meldung:
    AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Sie müssen die Angaben zu Renten bzw. Leistungen fortlaufend eingeben. Es ist z.B. nicht möglich Eintragungen zu einer 1. Rente und anschließend zu einer 4. Rente vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
    Leider kann ich mit diesem Hinweis nichts anfangen, da ich die Renten bzw. Leistungen fortlaufend eingetragen habe. Kann mir jemand einen Tipp geben?
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