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Unterhalt erwachsenes Kind mit Jugendhilfe

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    Unterhalt erwachsenes Kind mit Jugendhilfe

    Hallo,

    ich versuche mich durch Elster zu kämpfen.
    Unser erwachsener Sohn (2019 = 19 Jahre alt) wurde vom 15.1.-31.12.2019 nach § 41 ff SGB XIII im betreuten Einzelwohnen untergebracht.
    In diesem Zeitraum haben wir kein Kindergeld erhalten, er hat nicht zu Hause gewohnt, wir mussten (gemäß § 91 ff SGB XIII einkommensabhängig) insgesamt. 4.359€ als Kostenbeitrag zuzahlen (378€ pro Monat). Er hat am 15.06.2019 sein Abitur bestanden, danach aber nicht gearbeitet oder Einkommen gehabt.

    Fragen:
    1. Muss ich hierfür Anlage Unterhalt benutzen?
    2. Wenn ja, muss ich bei Punkt 51 Sozialleistungen eintragen (er hat ansonsten Sozialhilfeleistungen bezogen, ich welcher Höhe ist mir leider bisher noch unbekannt, kann ich aber rauskriegen)
    3. Muss ich Anlage Kind auch ausfüllen? Wir haben nur bis zum 14.1.2019 Kindergeld erhalten, er hat ab dem 15.1. nicht mehr bei uns gewohnt.

    Vielen Dank für die Mühe und Unterstützung!!
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