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Frage zu Anlage EÜR - AfA bzw. AVEÜR

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    Frage zu Anlage EÜR - AfA bzw. AVEÜR

    Liebe Forums User ich habe eine Frage zu Anlage EÜR - AfA bzw. AVEÜR

    Es geht dabei um die Abschreibung einer PhotoVoltaic-Anlage aus dem Jahr 2015 welche bisher immer als einfache abschreibungssumme angegeben werden konnte. Es geht dabei um die zeilen 28-30 welcher aus der AVEÜR Übetragen werden. Müssen die anschaffungskosten der PV-Anlagen in AVEÜR als bewegliches wirtschaftsgut auch in 2019 angegeben werden ?

    Ich würde mich über eure hilfe sehr freuen!

    #2
    Hallo,

    Zitat: welche bisher immer als einfache abschreibungssumme angegeben werden konnte.
    Versteh ich nicht, was du meinst

    Zitat: Müssen die anschaffungskosten der PV-Anlagen in AVEÜR als bewegliches wirtschaftsgut auch in 2019 angegeben werden ?
    Steht doch so vor dem Feld

    Gruß FIGUL

    Gruß FIGUL

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