Liebe Forums User ich habe eine Frage zu Anlage EÜR - AfA bzw. AVEÜR
Es geht dabei um die Abschreibung einer PhotoVoltaic-Anlage aus dem Jahr 2015 welche bisher immer als einfache abschreibungssumme angegeben werden konnte. Es geht dabei um die zeilen 28-30 welcher aus der AVEÜR Übetragen werden. Müssen die anschaffungskosten der PV-Anlagen in AVEÜR als bewegliches wirtschaftsgut auch in 2019 angegeben werden ?
Ich würde mich über eure hilfe sehr freuen!
Es geht dabei um die Abschreibung einer PhotoVoltaic-Anlage aus dem Jahr 2015 welche bisher immer als einfache abschreibungssumme angegeben werden konnte. Es geht dabei um die zeilen 28-30 welcher aus der AVEÜR Übetragen werden. Müssen die anschaffungskosten der PV-Anlagen in AVEÜR als bewegliches wirtschaftsgut auch in 2019 angegeben werden ?
Ich würde mich über eure hilfe sehr freuen!
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