Hallo zusammen,
ich brüte über meiner ESt-Erklärung für 2019.
In 2019 habe ich einen Fondssparplan abgeschlossen mit der 12/62-Regelung.
Der Anbieter hat eine Bescheinigung über die in 2019 gezahlten Beträge übermittelt.
Kann ich die denn als Sonderausgaben geltend machen? Ich hatte es so verstanden, dass
die Nutzung der 12/62-Regel schon eine Besserstellung ist und somit die zusätzliche
Geltendmachung als Sonderausgaben nicht zulässig ist.
Danke & Gruß
ich brüte über meiner ESt-Erklärung für 2019.
In 2019 habe ich einen Fondssparplan abgeschlossen mit der 12/62-Regelung.
Der Anbieter hat eine Bescheinigung über die in 2019 gezahlten Beträge übermittelt.
Kann ich die denn als Sonderausgaben geltend machen? Ich hatte es so verstanden, dass
die Nutzung der 12/62-Regel schon eine Besserstellung ist und somit die zusätzliche
Geltendmachung als Sonderausgaben nicht zulässig ist.
Danke & Gruß
Kommentar