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Anlage V: Grundstücksgemeinschaft

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    Anlage V: Grundstücksgemeinschaft

    Anlage V
    habe vergeblich versucht, meinen Gewinnanteil aus einer Grundstücks-GbR ( nur diese eine Zahl )
    aus dem Bescheid der einheitl.&ges. Gewinnermittlung, der mir bereits vorliegt,
    in die '19 er EStErkl zu übertragen.
    Das Programm will mich zwingen, die gesamte Litanei, die bei VuV üblich ist, nochmal auszufüllen.

    Die Elsterhotline wusste keine Lösung und riet mir, mein Glück hier zu versuchen.
    Zuletzt geändert von Picard777; 24.06.2020, 14:29.

    #2
    Also ich weiß ja nicht, was da als Info angekommen ist, aber ein Eintrag in Zeile 25 und das war es. Mit "das war es" meine ich auch "das war es", d.h. keinerlei weitere Eintragung in der Anlage V, sofern Du nicht noch ein weiteres Grundstück etc. hast.

    Ich habe mal den Titel angepasst, denn "keyar" ist steuerlich nicht unbedingt aussagekräftig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von keyar Beitrag anzeigen
      habe ... versucht, meinen Gewinnanteil aus einer Grundstücks-GbR in die '19 er EStErkl zu übertragen.
      Wohin? In Zeile 25 auf Seite 2 der Anlage V?

      Kommentar


        #4
        ich habe zuerst für zwei "normale " vermietete Objekte jew. eine Anl. V ausgefüllt.
        In eine dritte wollte ich dann den Gewinnanteil aus der GbR einfügen
        Dazu musste ich natürlich erst mal die Grundangaben zur Identifikation des Objekts eingeben.
        Dann wollte mich aber das Programm zwingen, alle Detailangaben, die schon in der einheitl. & ges. Gewinnermittlung enthalten waren zu wiederholen.
        Ich hab dann aufgegeben, bevor ich zu Zeile 25 kam

        Kommentar


          #5
          Die Zeile 25 der Anlage V ist in Mein ELSTER unter 2. Anteile an Einkünften erreichbar. Zu dem Objekt der GbR darfst du keine weiteren Angaben machen,

          du darfst deshalb kein drittes Objekt erfassen! Du füllst nur die eine Zeile aus, sonst nichts. Alle Angaben zu dem Objekt wurden in der Feststellungserklärung

          gemacht, das reicht vollkommen aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            aha, das versuch ich gleich mal...
            danke !

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              #7
              hat geklappt - ohne Objektbezeichnung !
              da wäre ich nie draufgekommen.
              Danke Euch allen !

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