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Anlage S - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit

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    Anlage S - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit

    Ich bin überfragt, was ich bei „Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit“ in Anlage S eintragen muss.

    Ich habe im Jahr 2019 als nebenberuflicher Schriftsteller einen Gewinn von ca. €3500 erwirtschaftet und die EÜR bereits ausgefüllt.

    Was muss ich jetzt eintragen:

    1 – Gewinn:
    Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit
    >>>> Nichts?

    3 – Sonstiges: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
    Gesamtbetrag
    >>>> 3500
    davon als steuerfrei behandelt
    >>>> 2400
    Rest enthalten in Zeile(n)
    >>>> Nichts?

    Aber dann kommt die Fehlermeldung
    „Da der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag sich unterscheiden geben Sie bitte an, in welchen Zeilen / welcher Zeile der Differenzbetrag enthalten ist (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).“

    Was für ein Rest soll das denn sein? Ich konnte nirgendwo eine Erklärung dafür finden.

    #2
    Schriftsteller ist einfach ganz oben bei "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit". Ob die haupt- oder nebenberuflich gemacht wird, ist egal.

    Das auf der Rückseite mit den "nebenberuflichen Tätigkeiten" ist nur für (teilweise) steuerbefreite Vergütungen als Übungsleiter, Ehrenamtlicher und anderes gemeinnützige Zeug nach § 3 Nr. 26 und 26 a EStG.

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      #3
      Danke für den Hinweis. (Auf Seite 3 von Steuerfreiheit_nebenberufliche_Taetigkeit.pdf gibt's noch eine etwas einfacher zu verstehende Zusammenfassung von § 3 Nr. 26 EStG.)

      Schade, also doch kein Freibetrag. Hatte mich schon gefreut...

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        #4
        Man kann aber als nebenberuflicher Schriftsteller 25% der Einnahmen, maximal 614 €, als Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Also falls du im Real Life weniger Ausgaben hattest, kannst du die Pauschale ankreuzen und wenigstens diese 614 € ansetzen.

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